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Mitmachaktion für die Tiere im Odertal

2022-02-10 20:59

Nachdem wir uns der Hashtag-Aktion von Animals United angeschlossen haben, starten wir nun die nächste Mitmachaktion. Wir wollen uns mit einem Brief an die Entscheidungsträger wenden. Die Lage für die Tiere im Nationalpark Unteres Odertal ist nach wie vor höchst bedrohlich.

✔Der Tierschutzbund hat Strafanzeige gestellt

✔...und der Wildtierschutz Deutschland e.V. einen Eilantrag

✔...der BUND Brandenburg fordert nun auf rechtlichen Wegen, die Verlegung bzw. den Abbau der ASP-Schutzzäune um den Nationalpark herum

☝️Der Druck muss jetzt aufrechterhalten werden, der Zaun muss verlegt werden. Bei akut steigendem Wasserpegel müssen die Tore geöffnet werden und offen bleiben.


Sie können unseren offenen Brief als Vorlage benutzen oder Ihren eigens verfassten Briefe verschicken.

Bitte teilen und unterzeichnen Sie auch fleißig die Online Petition weiter. 


Die Emfpänger des Briefes sind:

 

Der Brief

Sehr geehrte Damen und Herren,

angesichts der unveränderten Lage am Nationalpark Unteres Odertal hoffen wir, durch unsere Mitmachaktion den Druck auf die Entscheidungsträger aufrechtzuerhalten. Die Forderungen müssen als starke Gemeinschaft an die zuständigen Behörden getragen werden; diese umfassen folgende Punkte:

  • Der erste feste Zaun muss um einige Hundert Meter nach Westen verlegt werden; ansonsten haben die Tiere bei Hochwasser keine Möglichkeit, sichere Bereiche aufzusuchen.

  • Akute Lösung: Bei steigendem Wasserpegel müssen die Tore geöffnet werden und geöffnet bleiben.

  • Weiße Zone: Schluss mit der massenhaften Tötung von Wildschweinen. Wir fordern behördliche Beobachtungen potentiell infizierter Tiere. Zeigen die Tiere keine Anzeichen einer Infektion, müssen sie aus dem Sauenfang befreit werden und dürfen weiterziehen. In der weißen Zone, die das Kerngebiet 8 umrandet, muss Jagdruhe herrschen.

Aus dem vermeintlichen Grund, die Weiterverbreitung durch aus Polen kommende infizierte Wildschweine zu verhindern, wurden auf deutscher Seite der Grenze von Mecklenburg-Vorpommern über Brandenburg bis Sachen ASP-Schutzzäune errichtet. Diese schließen auch das Gebiet des Nationalparks Unteres Odertal mit einer Fläche von knapp 5.000 Hektar mit ein. Da es sich um einen Nationalpark und Natura2000 Gebiet handelt, hätte im Voraus eine FFH-Verträglichkeitsprüfung stattfinden müssen, wir gehen davon aus, dass dies nicht getan wurde. Der Zaun schließt die Flutungspolder ein; die Konsequenz daraus: Die Wildtiere können bei steigendem Wasserpegel nicht mehr in höher gelegene Gebiete abwandern. Sie ertrinken jämmerlich, verletzen sich schwer oder aber sie verenden aufgrund von Erschöpfung.

Es ist blamabel, wie seitens der Behörden des Landkreises Uckermark derzeit auf die Hochwasserkatastrophe für die Wildtiere im Unteren Odertal reagiert wird. Seit Planungsanfang des Zauns hatte der Nationalpark auf die Gefahren für die Wildtiere verwiesen und betont, man solle den Zaun keinesfalls am Deichfuß, sondern weiter westlich bauen, um potenzielle Flutprobleme lösen zu können. Offensichtlich wurden innerhalb des Vorgehens keinerlei Notfallpläne erarbeitet.

Verbraucherministerin Ursula Nonnenbacher hatte jüngst behauptet, dass der Zaun mit seinen 1,20 m Höhe so konstruiert sei, dass Rehe und Hirsche ihn überspringen und kleinere Tiere hindurch schlüpfen können, was sich längst als falsch erwiesen hat. Wir trauern um das am Zaun verendete Hirschkalb, das entlang des Zauns aufgefunden wurde. Argumente wie Parasitenbefall lassen wir an dieser Stelle nicht gelten. Es ist offensichtlich, dass der Tod des Hirschkalbes hätte verhindert werden können, ob mit oder ohne Parasiten, fest steht: Das Tier starb durch Stress und Verletzungen bei dem verzweifelten Versuch, seiner Mutter über den Zaun zu folgen.

Weitere angekündigte Maßnahmen des Ministeriums wie das Einrichten von Durchlässen im Bereich zwischen dem Querdeich Stützkow und Schwedt auf der Kanalseite oder das Kürzen des Zauns um 40 cm an vereinzelten Stellen, damit Rehe darüber springen können, erachten wir aus wildbiologischer Sicht als unnütz. Schmale Durchlässe an den Zäunen in wenigen Hundert Metern Abstand zu schaffen, um die Wirkung gegen ASP aufrecht zu erhalten, sind Maßnahmen, die ins Leere laufen, denn die Rehe als Fluchttiere werden diese Schlupflöcher in ihrer Panik nicht auffinden können. Zudem sind Wildschweine erkundungsfreudigere Tiere, ergo: Wenn es Tiere gibt, die sich einen Weg durch solche Durchlässe bahnen werden, dann vermutlich Wildschweine.

Ständig wird davon gesprochen, dass es darum geht, eine Seuche einzudämmen, die gravierende Auswirkungen hat. Die einzig plausiblen Auswirkungen sind unseres Erachtens ein Zusammenbruch des Wirtschaftssektors „Schweineproduktion“, der auch ohne ASP in den letzten Jahrzehnten und besonders in den letzten zwei Jahren aufgrund der Corona- Pandemie droht zusammenzubrechen.

Sandra Blume (Friedrich-Löffler-Institut) rechtfertigt den Zaun als Maßnahme zur Seuchenbekämpfung damit, dass ein ASP-Ausbruch in Hausschweinbeständen vor allem Biolandwirte und kleinere Schweinezüchter mit Auslaufhaltung treffen wird. Diese Aussage ist schlicht falsch, denn erst im November 2021 war im Landkreis Rostock in Mecklenburg-Vorpommern ein ASP Fall in einem Mastschweinebetrieb mit 4000! Tieren bestätigt worden. Bei einem ASP Fall in Märkisch-Oderland im Juli 2021 war ein Sauenmastbetrieb mit 200 Tieren betroffen. Schon damals hatte der Bauernverband der Landesregierung (Nonnenbacher) vorgeworfen, zu wenig gegen die Afrikanische Schweinepest zu unternehmen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die ASP auch in Großbetrieben ausbrechen wird. Selbst erhöhte Hygienemaßnahmen und Biosicherheitskonzepte werden das wahrscheinlich nicht verhindern können.

Eine Impfung als Instrument gegen die Bekämpfung der ASP scheint nach wie vor nicht auf der Agenda zu stehen und als wichtig erachtet zu werden, was wir sehr bedauernswert finden. Der Tollwut beispielsweise konnte über den Einsatz tierfreundlicher Impfköder in den 1970er Jahren Einhalt geboten werden. Die Impfstoffentwicklung gegen ASP in Russland zeigt Erfolge und geht derzeit in die nächste Phase über. „Nach Angaben der russischen Behörden geht die Entwicklung des Impfstoffs gegen die Afrikanische Schweinepest in die nächste Phase. Laut eines Sprechers sollen nun vielversprechende Impfstoffkandidaten ausgewählt und im weiteren Verlauf getestet werden“ so teilt es agrarheute am 26.Januar mit https://www.agrarheute.com/tier/schwein/impfstoff-gegen-asp-russland-meldet-erfolge-589689#:~:text=Nach%20Angaben%20der%20russischen%20Beh%C3%B6rden,im%20weiteren%20Verlauf%20getestet%20werden.

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest erweisen sich derzeit als erfolgslos. Sie verursachen mehr Probleme als dass sie Abhilfe schaffen. Das FLI meldet derzeit 3.200 bestätigte ASP-Fälle; ein klares Zeichen, dass die Bundesregierung zur Eindämmung der ASP endlich eine neue Richtung einschlagen muss. Schluss mit der massenhaften Bejagung von Wildschweinen und der willkürlichen Bebauung angeblicher „Schutzzäune“.

Mit steigendem Jagddruck durch die intensive Bejagung, wie wir es derzeit erleben, steigt auch das Streifgebiet der Wildschweine – dadurch steigt auch das Ausbreitungspotential. Hält man die Streifgebiete jedoch klein, so bleibt auch der Kontakt von Wildschwein zu Wildschwein gering und somit auch das Infektionsrisiko. Der derzeitige Jagddruck in der weißen Zone veranlasst die Tiere dazu, aufgrund von Stress größere Strecken zurückzulegen. Zudem sind gestresste Tiere anfälliger für Krankheiten – eine Todesspirale.

Tierschutz vs. Wirtschaft – in den letzten Wochen erleben wir das Ausmaß einer falschen Politik zur Eindämmung gegen die Afrikanische Schweinepest, die nun seit zwei Jahren betrieben wird – immer zulasten der Tiere. Im aktuellen Fall trifft es die Wildtiere im Odertal. Selbst die „weiße Zone“ ist derzeit teilweise überflutet; kommt im Frühjahr das Hochwasser, werden alle Wildschweine dort ertrinken, wenn der Schutzzaun nicht schnellstmöglich verlegt wird. Das hätte auch fatale Auswirkungen auf das ASP-Seuchengeschehen. Die Verbreitung über die Kadaver, über das Wasser und über das Blut verletzter und verendeter Wildschweine wäre dann vermutlich kaum mehr überblickbar. Das Afrikanische Schweinepest-Virus ist sehr infektiös und hat eine außergewöhnlich hohe Überlebensfähigkeit.

Nach § 1 des Tierschutzgesetzes darf niemand "einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." Das Töten von frei lebenden Tieren zur Nahrungsbeschaffung oder zur Abwendung von wirtschaftlichen Schäden wird nach allgemeiner Rechtsauffassung derzeit noch als "vernünftig" angesehen. Wenn aber selbst Tiere, die keinen oder nur geringen Schaden verursachen, wie etwa Füchse und Marderartige oder auch Rabenvögel, von Jägerseite lediglich als lästige Beutekonkurrenz "ausgeschaltet" und anschließend in der Mülltonne entsorgt werden, ist darin kein vernünftiger Grund zu erkennen. Auch nicht unter dem Vorwand des Artenschutzes.

Laut Tierschutzgesetz § 4 darf ein Wirbeltier nicht ohne vorherige Betäubung getötet werden. Ausnahmen lässt der Gesetzgeber nur in Einzelfällen zu (z.B. Schächten, Notschlachtungen etc.). Diese Vorschriften gelten jedoch nicht für Tierversuche und für die Jagdausübung; allerdings dürfen auch "hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen." Tatsache ist, dass die Wildschweine, die in der weißen Zone bejagt werden, regelmäßig in großem Ausmaß nur verletzt werden und unter großer Angst und furchtbaren Qualen sterben.

Knapp 110.000 Menschen sprechen sich für die oben genannten Forderungen aus, in dem sie die Online Petition unterzeichnet haben. Gehen Sie diesen Forderungen nach und zeigen Sie, dass Ihnen die Tiere im Nationalpark unteres Odertal nicht egal sind.

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© Tierrechte Baden-Württemberg

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