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Mitmachaktion für die Stadttauben in Achern

2022-02-15 16:14

In der Stadt Achern gibt es bereits länger Konflikte um die Stadttauben, weshalb auch wir uns im Dezember mit einem Brief an der Bürgermeister und den Oberbürgermeister wandten. Auf diesen Brief erhielten wir nie eine Antwort.

Stattdessen erfuhren wir nun, dass ein generelles Fütterungsverbot ausgesprochen wurde. Zuvor gab es noch Ausnahmegenehmigungen für ausgewählte Personen und es ging vor allem um die dringend notwendige Errichtung von einem Taubenschlag. Zwar wurde eine Futterstelle etwas außerhalb der Innenstadt angeboten, jedoch wird den Taubenschützern verweigert, die Tauben durch langsame Verlegung der Fütterungen in Richtung der neuen Futterstelle an diese zu gewöhnen. Die Tauben können die neue Futterstelle so nicht finden und suchen verzweifelt weiter in der Innenstadt nach Futter.

Trotz des Gutachtens der Berliner Tierschutzbeauftragten (https://www.berlin.de/lb/tierschutz/stellungnahmen/rechtsgutachten_stadttaubenschutz_rechtlicherstatus_kommunale-pflichten-und-zustaendigkeiten-2.pdf) , welches den Städten eine Fürsorgepflicht für die Stadttauben auferlegt und den Bemühungen lokaler Taubenfreunde, werden nun sogar Rückschritte gemacht. In der lokalen Zeitung wird die Bevölkerung dazu aufgerufen, nach Menschen Ausschau zu halten, die die Tauben füttern, damit diese dann strafrechtlich belangt werden können.

Es scheint der Plan zu sein, die Stadttauben trotz aller Hinweise und Hilfsangebote verhungern zu lassen. Damit kommt die Stadt Achern ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Stadttauben nicht nach. Es existieren Freiwillige, die die Betreuung eines Taubenschlages übernehmen würden. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hat ein Handbuch veröffentlicht, in dem alle notwendigen Informationen enthalten sind, um einen Taubenschlag zu errichten (https://www.tierrechte.de/produkt/handbuch-stadttaubenmanagement/) .

Wir sind sehr enttäuscht, dass der Oberbürgermeister und der Bürgermeister trotz dieser optimalen Voraussetzungen nun sogar rückschrittlich handeln und eine regelrechte Hetze in den Medien generieren, damit wirklich niemand sich mehr um die Tauben kümmert.


Bitte schreiben auch Sie dem Bürgermeister und Oberbürgermeister von Achern. Wir hoffen mit öffentlichem Druck endlich ein Einsehen generieren zu können. Dafür stellen wir Ihnen hier unseren Brief als Inspiration zur Verfügung. Wenn Sie nichts Eigenes schreiben möchten, können Sie ihn auch einfach kopieren.

Die E-Mail-Adressen:

Oberbürgermeister Muttach: Klaus.Muttach@achern.de

Bürgermeister Stiefel: Dietmar.Stiefel@achern.de

Unser Brief:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Muttach,

sehr geehrter Herr Bürgermeister Stiefel,

über eine kleine Gruppe engagierter Tierschützer erfuhren wir von der Stadttaubensituation in Ihrer Stadt. Von einer Taubenproblematik, wie in vielen anderen Städten, wollen wir noch nicht sprechen, da scheinbar in Achern rechtzeitig Maßnahmen erkannt wurden und ergriffen werden sollen. Diese (noch) kleine Gruppe Tierschützer ist sehr engagiert und bietet aktive Unterstützung in Form der Versorgung eines Taubenschlages an. Nun wurde von der Stadt zwar das okay gegeben, solch einen Schlag zu führen, jedoch möchte die Stadt keine Kosten dafür tragen und auch keine Räumlichkeiten hierfür zur Verfügung stellen. Wir wundern uns sehr über dieses Vorgehen, schließlich ist dies doch ein Dienst, von dem nicht nur die Tiere, sondern auch die Bewohner*innen und Immobilienbesitzer*innen Ihrer Stadt profitieren. Die Kosten eines Stadttaubenmanagements auf Privatpersonen umzulegen, ist ein sehr unübliches Vorgehen. Üblicherweise tragen die Städte und Kommunen die Kosten für Taubenschläge und Freiwillige versorgen die Tiere in ihrer Freizeit.

Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie einst in seine Abhängigkeit züchtete. Da Tauben das ihnen vom Menschen angezüchtete Verhalten nicht ändern können, stehen wir in der Verantwortung, den Tauben zu helfen.

Die einzige nachhaltige Lösung sind Taubenschläge, die in den Innenstädten in ausreichender Anzahl errichtet werden müssen. Den Tauben stehen darin artgerechtes Futter und Wasser sowie geeignete Brutplätze zur Verfügung. Durch den Austausch der Taubeneier mit Gipseiern erfolgt eine tierschutzgerechte und nachhaltige Kontrolle der Population. Hier sollten dringend konkrete Pläne aufgestellt, finanziert und realisiert werden.

Es gibt einige Städte, die bereits erfolgreich Taubenpopulationen auf diese Weise kontrollieren. Die Stadt Augsburg ist hier ein gutes Beispiel (https://www.augsburg.de/umwelt-soziales/umwelt/umweltstadt-augsburg/stadttaubenkonzept). Auch ist die Stadt Augsburg ein Beispiel dafür, dass die Tötung der Tiere keine langfristige Kontrolle der Population ermöglicht. Tauben wurden über Jahrhunderte vom Menschen zu leistungsfähigen Brutmaschinen gezüchtet, sodass sie selbst in den kalten Wintermonaten Fortpflanzung betreiben (müssen). Dieses unnatürliche Verhalten hat der Mensch erschaffen. Freilebende Stadttauben brüten bis zu acht Mal pro Jahr. Läuft die angezüchtete Vermehrung unkontrolliert ab, nehmen auch Krankheiten und Parasitenbefall schnell überhand. Entsprechende Verunreinigungen von Plätzen, Dächern und Fassaden sind ebenfalls die Folge. Da wir als Menschen dieses unnatürliche Verhalten erzeugt haben und damit auch für das Leid verantwortlich sind, welches dadurch entsteht, müssen wir tierschutzgerechtere Lösungen finden, als Jungvögel massenhaft sterben zu lassen oder sie einzufangen und zu töten.

Weggefangene Tauben werden durch das enorme Fortpflanzungspotenzial der Tiere sofort ersetzt. Dieses Prinzip finden wir überall in der Natur. Werden Ressourcen durch die Entnahme einzelner Tiere frei, werden die übrig gebliebenen Tiere diese Lücken sofort auffüllen. Daher ist es wichtig, bei der Fortpflanzung selbst anzusetzen. Die Tiere über Taubenschläge zu kontrollieren und ihre Eier auszutauschen, ist die einzig nachhaltige Lösung. Fast nebenbei können erkrankte Tiere viel leichter eingefangen und medizinisch versorgt werden. Stellt man hier artgerechtes Futter zur Verfügung und orientiert sich an der Stadt Augsburg bzgl. Reinigung und Betreuung, bietet sich eine dem Tierschutz angemessene Lösung. So wird nicht nur die hohe Population bekämpft, sondern auch das Leid der Tiere. Auch das Modell der Stadt Augsburg belegt eindeutig, dass die Bau- und Unterhaltskosten für Taubenschläge weitaus geringer sind als die Kosten für die regelmäßige Reinigung und Desinfektion von verunreinigten Plätzen und Gebäuden.

Die bevorzugte Nahrung von Tauben besteht hauptsächlich aus Körnern und Samen, die in den Städten kaum vorhanden sind. Somit haben die Tauben keine Möglichkeit, in Städten an artgerechtes Futter zu gelangen. Sie sind darauf angewiesen, sämtliche Essensreste (Abfälle) der Menschen zu fressen. Dies führt auch zu einer vermehrten Kotabsetzung. Würden die Tiere artgerecht gefüttert werden, könnte auch hier eine Verbesserung erreicht werden. Auch gezüchtete Brieftauben sorgen für Nachschub in unseren Städten. Eine große Prozentzahl der Wettbewerbstauben finden nicht mehr in die heimischen Taubenschläge zurück. Viele von Ihnen sind ausgemergelt und sterben an Hunger, Durst und Verletzungen während ihres Rückfluges. Ein nicht zu unterschätzender Teil von Ihnen schließt sich den Stadttauben an.

Wir können nicht als Konsequenz aus unseren Fehlern hilflose Lebewesen leiden lassen. Sie entscheiden, ob die Stadt Achern ihre Verantwortung erkennt und sich für Mitgefühl stark macht. Bitte arbeiten Sie mit den engagierten Tierschützern zusammen und stellen Sie ihnen auch die finanziellen Mittel für einen Taubenschlag zur Verfügung und helfen aktiv an entsprechenden räumlichen Möglichkeiten hierfür mit. Wir bitten Sie ausdrücklich darum, dafür Sorge zu tragen, die Fütterung der Tauben durch das ausschließlich von Privatpersonen finanzierte Taubenfutter nicht eingreifend zu stören oder zu boykottieren.

Herr Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper beleuchtet in seiner Ausarbeitung „Effektivität des Tierschutzrechts: Tierschutzrechtskonforme Taubenhäuser, kommunale Fütterungsverbote und Nothilfe für Tiere“ auch die rechtliche Seite der Tierschutzkonformen Taubenhäuser und Nothilfe für Tiere (z. B. Punkt 3: Kommt es durch das das Aushungern-Lassen zugleich zum Hungertod der Tiere, wird die Tötung durch unterlassene Hilfe ohne „vernünftigen Grund“ begangen, strafbar nach § 17 Nr. 1 TierSchG . . . ).

Mit freundlichen Grüßen

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© Tierrechte Baden-Württemberg

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