MITMACHAKTION: Abschuss der Wölfin GW1423f stoppen!
MITMACHAKTION: Abschuss der Wölfin GW1423f stoppen!
2021-06-28 12:33
Der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies (SPD) hat ab dem 1.07.2021 eine Abschussgenehmigung für Wölfin GW1423f ausgestellt. Seit September 2020 gab es keinerlei Übergriffe mehr auf vom Menschen gehaltene Tiere in der Region Burgdorf, wo die Wölfin mit ihrem Rudel lebt. Bei den Übergriffen vor dieser Zeit fällt schnell auf, dass keines der Tiere ausreichend geschützt war. Ein Zaun, der Tiere vor Wölfen schützen kann, muss mindestens 120 cm hoch sein. Die angegriffenen Tiere waren entweder gar nicht oder allerhöchstens mit einem 100 cm Zaun geschützt. Hier liegt eindeutig ein Versäumnis menschlicher Seite vor (alle Unterlagen zum Abschuss finden Sie hier).
Hinzu kommt, dass die Wölfin fünf Welpen hat, welche erst acht Wochen alt sind und damit auf ihre Mutter angewiesen sind. Schießt man die Wölfin ab, werden diese Welpen qualvoll verhungern oder anderweitig sterben. Uns ist vollkommen unverständlich, wie auf dieser Basis eine Sondergenehmigung für den Abschuss eines geschützten Tieres ausgestellt werden konnte.
Wir haben daher eine E-Mail an Olaf Lies gesendet und bitten Sie, dies ebenfalls zu tun. Unseren Text findet Sie in diesem Beitrag. Sie können ihn entweder kopieren oder als Inspiration nutzen, um Ihren eigenen Unmut auszudrücken.
Zusätzlich können Sie auch noch einen öffentlichen Kommentar auf den Social-Media-Profilen des Ministers hinterlassen:
über die sozialen Medien erfuhren wir von Ihrer ausgestellten Abschussgenehmigung für die Wölfin GW1423f. Ab dem 1.07. haben sie diese Wölfin zum Abschuss freigegeben. Grund sind die Übergriffe auf vom Menschen gehaltene Tiere. Wir haben uns diese Übergriffe angeschaut. Wie Ihnen als Umweltminister sicher bekannt ist, hat die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf im März 2020 veröffentlicht, wie adäquater Herdenschutz aussehen muss. Dabei ist eine Grundhöhe des elektrischen Zaunes von 120 cm als Mindestmaß angegeben. Keines der Tiere, die von dem Wolf GW1423f angegriffen wurden, war so geschützt. Viele der Tiere scheinen gar nicht geschützt gewesen zu sein oder mit einem Zaun von allerhöchstens 100 cm Höhe. Außerdem gibt es auch klare Empfehlungen über die Höhe der einzelnen Zaundrähte. So sollten es fünf Stück sein, auf einer Höhe von 20, 40, 60 und 90 cm. Dazu gibt es keinerlei Angaben in den Aufzeichnungen.
Wir fragen uns, wie es sein kann, dass ein geschütztes Tier wie der Wolf auf Basis solch eindeutiger Haltungsfehler zum Abschuss freigegeben werden kann. Worauf basiert Ihre Ausnahmegenehmigung?
Anstatt die Wölfin zum Abschuss freizugeben, sollten Tierhalter*innen aufgeklärt werden über nötige Maßnahmen zum Schutz ihrer Tiere und natürlich auch finanziell bei diesen unterstützt werden. Erfahrungen zeigen, dass bei adäquater Umsetzung der Schutzmaßnahmen nach ein bis zwei Jahren ein deutlicher Rückgang der Angriffe in der Übergriffsstatistik zu verbuchen ist (1).
Sie wissen wahrscheinlich auch, dass die Wölfin fünf nur acht Wochen alte Welpen hat, die auf ihre Mutter angewiesen sind. Daher ist der geplante Abschuss, der zu einem Verhungern der Welpen führen wird, besonders erschreckend.
Auch befinden sich in dem Rudel einjährige Jungen der Wölfin. Schießt man eines der Leittiere (Elterntiere) ab, zerfällt die gesamte Rudelstruktur. Normalerweise pflanzen sich in einem Rudel nur die Elterntiere fort. Gerade wenn eines von ihnen abgeschossen wird, zerfällt das Rudel. Junge, unerfahrene Wölfe wandern durchs Land, pflanzen sich fort und suchen nach leichten Futterquellen. Diese leichten Futterquellen finden sie in landwirtschaftlich genutzten Tieren. Daher führt Jagd zu mehr Rissen von sogenannten Nutz- und Haustieren. Und durch die höhere Anzahl an paarungsbereiten Wölfen auch zu mehr Wölfen (2).
Es wäre sinnvoller, ein fest etabliertes Rudel in einem Gebiet zu halten; diese blockieren 250 bis 350 Quadratkilometer für andere Wölfe. Tiere vom Menschen müssen in diesem Gebiet ausreichend geschützt werden, sodass die Wölfe lernen, dass diese keine Futterquelle für sie darstellen. Die Elterntiere zeigen ihren Jungen, wie man jagt und geben dieses Wissen an die Jungtiere weiter. Dies führt langfristig zu Wölfen, welche die Tiere des Menschen nicht mehr als leichte Nahrungsquelle sehen.
Der Abschuss der Wölfin wäre also nicht nur grausam und als rechtswidrig einzustufen (da die Tiere nicht ausreichend geschützt waren), sondern auch kontraproduktiv.
Die Gelder sollten in die Aufklärung der Tierhalter*innen fließen und in den Aufbau vernünftiger Schutzmaßnahmen, wie sie bereits seit einiger Zeit gut erforscht sind.
Auch ist es verwunderlich, dass die Wölfin abgeschossen werden soll, obwohl es seit September 2020 keinerlei Übergriffe auf Tiere vom Menschen gab. Wenn ständig menschliche Eingriffe in Form von Tötungen in die Strukturen des Rudels stattfinden, wird sich nie ein funktionierendes System entwickeln.
Wir möchten Sie daher noch mal eindringlichst bitten, die Abschussgenehmigung zurückzuziehen. Sie ist auf Basis der vorliegenden Daten nicht zu rechtfertigen, geschweige denn ethisch vertretbar.
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