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Metzingen: Vier Fallen für Stadttauben im Parkhaus P1 Apcoa aufgestellt

2024-09-12 14:17

 Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg informiert Veterinäramt wegen Verdachts auf weggefangene Elterntiere

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg wurden Fotos übermittelt, die zeigen, dass im Parkhaus P1 Apcoa in Metzingen vier Fallen für Stadttauben aufgestellt wurden. Es besteht der starke Verdacht, dass erwachsene Tiere eingefangen wurden und nun Küken unversorgt zurückgelassen wurden. MfT BW hat die Fotos an das zuständige Veterinäramt Reutlingen weitergeleitet.

,,Im Parkhaus stehen vier Lebendfallen. Bei unserer Begehung sahen wir mehrere Küken, die alleine bei Nacht im Nest saßen. Wir haben fast keine adulten Tauben gesehen, was uns zu der Annahme führt, dass schon einige weggefangen wurden und die Küken unversorgt in ihren Nestern zurückgeblieben sind”, so eine der Taubenschützerinnen. ,,Es müsste hier dringend der Ernährungszustand der zurückgebliebenen Küken kontrolliert und diese bei Bedarf weiterversorgt werden. In unmittelbarer Nähe zu den Fallen sitzen zwei Küken oberhalb an der Decke alleine im Nest! “

Zudem soll sich am Boden des Parkhauses sehr viel Kot befinden, was nahelegt, dass hier normalerweise deutlich mehr Stadttauben anzutreffen sind. Laut Gesetzgebung ist immer das mildeste Mittel für die Tiere zu wählen (unabhängig von den Kosten oder dem Aufwand), das wäre in diesem Fall ein wöchentlicher Eiertausch, der mind. sechs Wochen vor dem Verschließen der Brutstätten erfolgen muss. Normalerweise sollten bei einem Einsatz von Fallen, die ja willkürlich alle Stadttauben einfangen können, keine Küken in unmittelbarer Nähe sein. Mit sechs Wochen verlassen Küken ihr Nest, davor sind sie nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen.

Insgesamt liegt daher der Verdacht nahe, dass die Vergrämungsfirma hier nicht entsprechend dem Tierschutzgesetz handelt und Taubenküken zu Schaden kommen könnten.

Da Stadttauben einen angezüchteten Brutzwang haben und ganzjährig brüten, liegt hier ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz §13 und §17 vor. Wenn die Küken drei Wochen alt sind, legt die Täubin bereits wieder neue Eier und es beginnt eine neue Brut. Die Täuber versorgen die älteren Küken weiter. Die Küken verlassen das Nest erst ab einem Alter von sechs Wochen. Wenn Tauben eingefangen werden, bleiben immer Küken und Jungtauben unversorgt im Nest zurück und verhungern.

Anhand von Kropfmilch, wie vielmals behauptet wird, kann nicht erkannt werden, ob Küken oder Jungtauben zurückgelassen wurden. Kropfmilch ist nur in den ersten Tagen bei der Taube vorhanden. Ab dem siebten Tag werden die Küken bereits mit gekröpftem Futter versorgt, sind aber noch lange nicht selbstständig. Laut vogelkundigen Tierärzten der Freien Universität Berlin ist eine Taube die Jungtiere zu versorgen hat, nicht von einer Taube ohne abhängigen Nachwuchs zu unterscheiden. Diese Vorgehensweise ist deshalb ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz § 17.

Laut Aussage der ausführenden Vergrämer-Firma Allex aus Stuttgart werden die adulten Tauben nach dem Fang in Volieren untergebracht und nach drei Monaten wieder ausgesetzt. Auch dieses Vorgehen sollte auf seine Richtigkeit überprüft werden. Denn an MfT BW wurde die Vermutung herangetragen, dass die Tiere an Greifvögel verfüttert werden. Auch das wäre nicht gesetzeskonform, da Stadttauben nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden dürfen. Durch das grundsätzlich fragwürdige Vorgehen der Firma hält Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg eine Überprüfung für angebracht.

Grundsätzlich wäre in einem Parkhaus ein kontinuierlich ausgeführter Eieraustausch die einzig nachhaltige und tierschutzfreundliche Lösung, um die Population im Parkhaus zu verringern. Noch besser wäre ein Taubenschlag auf dem Parkdeck des Parkhauses. So hat beispielsweise das REWE-Center (Ulmer-Straße) in Leinfelden-Echterdingen einen Taubenschlag auf seinem Parkdeck eingerichtet. Es gibt auch Firmen wie VitaGood, die bei der Umsetzung von tierschutzfreundlichen Lösungen bei einer Taubenproblematik helfen.

Stadttauben sind standorttreu (Abkömmlinge von Brieftauben), sie fliegen selbst nach vielen Monaten wieder an ihren Geburtsort zurück. Es ist unmöglich, Tauben tierschutzkonform einzufangen und umzusiedeln. Die zurückgebliebenen Tauben schließen die entstandenen Populationslücken in kürzester Zeit erneut. Dies beweisen bereits in den 80er-Jahren im großen Stil durchgeführte Tötungskampagnen.

Zu bedenken ist auch, dass andere Vögel in die Fallen gelangen können und so ein weiterer Tierschutzverstoß vorliegt.

Bei Bedarf haben örtliche Taubenschützer*innen angeboten, die unversorgten Küken notzuversorgen und geeignete Pflegestellen zu finden. Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg drängt auf eine schnelle Entfernung der Fallen und Versorgung der Küken. Zudem sollte dringend das Vorgehen und die Sachkunde der Vergrämungsfirma überprüft werden.

Fotos der Gegebenheiten vor Ort können hier eingesehen und heruntergeladen werden. Unter Quellenangabe dürfen diese auch verbreitet werden: https://my.hidrive.com/share/ohpxeexgaq#$/

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© Tierrechte Baden-Württemberg

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