Unser Bundesverband Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. informiert im Newsletter 13/18 über seinen neuen Leitfaden für Studierende,wie sie Lehrveranstaltungen mit Tierverbrauch vermeiden können. Dieser Leitfaden wurde in seinem Projekt SATIS für humane Ausbildung erstellt.
In fünf Bundesländern (Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Thüringen) haben Studierende laut Hochschulgesetz die Möglichkeit, sich auf begründeten Antrag von entsprechenden Lehrveranstaltungen befreien zu lassen. Sofern Studierende darlegen, dass gleichwertige Ersatzmethoden bestehen, sind sie zur Abschlussprüfung ohne die vorgeschriebene Studien- oder Prüfungsleistungen zuzulassen.
Für die fünf Bundesländer wurden Muster-Befreiungsanträge vorbereitet und zum Download in den Leitfaden integriert. Nähere Informationen und Musterantrag unter:
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