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Konsequentes Schächt-Verbot überfällig

2017-09-01 22:54

Am 1.09. beginnt das islamische Opferfest "Kurban Bayrami", bei dem Schafe, aber auch Ziegen und Kälber nach muslimischem Ritus geschlachtet werden. Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere in Deutschland vor dem Schlachten betäubt werden. Dies ist sehr wichtig, denn beim rituellen Halsschnitt erleiden die unbetäubten Tiere Studien zufolge große Schmerzen, Atemnot und Todesangst.

Doch die Regelungen im Tierschutzgesetz sind unzureichend, denn sie ermöglichen Ausnahmegenehmigungen für  betäubungsloses Schlachten, dem sogenannten Schächten, wenn der Antragsteller angibt, dass zwingende Religionsvorschriften vorliegen. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte fordert schon lange ein konsequentes Verbot des betäubungslosen Schlachtens in Deutschland.

Denn es geht auch anders. Ab dem 1. Januar 2019 wird das Schächten von Tieren ohne Betäubung in der belgischen Region Flandern verboten sein. Danach ist eine Elektrobetäubung vor dem Schächtschnitt verpflichtend.
Seit Februar 2014 ist in Dänemark ebenso wie in Norwegen und Schweden das betäubungslose Schlachten ausnahmslos verboten.

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© Tierrechte Baden-Württemberg

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