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In der Schweiz darf der Hummer nicht mehr ohne Betäubung in den Kochtopf

2018-01-25 01:00

Ab dem 1.März 2018 werden einige neue Regelungen für den Tierschutz in der Schweiz in Kraft treten. So soll es verboten werden, Hummer bei der Zubereitung ohne Betäubung in den Kochtopf zu werfen. Ebenso soll ab März verboten werden, die Tiere auf Eis oder in eiskaltem Wasser zu transportieren.

Wir haben darüber berichtet, das die Kantonstierärzte schon länger ein Importverbot lebender Hummer fordern. Immerhin ein Teilerfolg.

Auch in Deutschland sind entsprechende gesetzliche Regelungen überfällig. Nicht nur hat ein Gericht in Österreich bereits festgestellt, dass die übliche Hälterung der Hummer im Großhandel tierschutzwidrig erfolgt, sondern inzwischen haben auch unabhängige Wissenschaftler gezeigt, dass Krebstiere, ebenso wie Fische ein Schmerzempfinden zeigen und z.B. schmerzauslösende Reize gezielt meiden. Daher sollte ein wochenlang andauerndes, qualvolles Prozedere, das mit dem Fang und der Hälterung der Hummer am Herkunftsort beginnt und mit dem Tod im Kühlschrank oder Kochtopf endet, unterbleiben. Daher ist unsere Briefaktion an Bundesminister Christian Schmidt die Qual der Hummer zu beenden nach wie vor aktuell. Am besten hilft man dem Hummer natürlich, in dem man keinen Hummer isst!

Zum Artikel von Ole Siebrecht auf ze.tt 'In der Schweiz darf der Hummer nicht mehr ohne Betäubung in den Kochtopf'

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© Tierrechte Baden-Württemberg

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