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Fragwürdige Vereinsführung beim Tierschutzverein Freudenstadt – Missstände im dortigenTierheim

2023-08-22 14:39
Symbolbild

Freudenstadt/Stuttgart, August 2023 

Mehrere Presseberichte im Schwarzwälder Boten zur Vereinsführung beim Tierschutzverein Freudenstadt sowie über das Gebaren des Vorstandes werfen Fragen auf. Mitglieder (ehemalige und noch aktive) und ehemalige Mitarbeiter haben sich an den Schwarzwälder Boten gewandt, um diesen auf die Situation im Verein und Tierheim aufmerksam zu machen. Auch Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V. wurde von Vereinsmitgliedern, die ebenfalls in der Region Freudenstadt im Tierschutz – insbesondere in der Katzenhilfe - aktiv sind, um Unterstützung gebeten. Aus diesem Grund möchten Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V. Stellung zu den Vorwürfen beziehen.

Bereits vor zwei Jahren wandte sich unser Vereinsmitglied Hildegunde Pfirrmann an uns. Frau Pfirrmann kümmert sich aufopferungsvoll um Katzen in und um Freudenstadt. Wie in vielen ländlichen Regionen ist die Anzahl der meistens unkastrierten Katzen ohne Zuhause ein großes und nicht endendes Problem. Vom Tierschutzverein Freudenstadt und dessen Tierheim fühlt sich Frau Pfirrman alleine gelassen mit den Kosten und der Fürsorge für diese heimatlosen Katzen. Zudem setzt sich der Tierschutzverein Freudenstadt bei der Gemeinde, trotz offensichtlich guter Vernetzung des lokalen Vorstandes, leider nicht für eine Katzenschutzverordnung ein, die langfristig nicht nur das Elend der „Streuner“katzen sondern auch die Kosten für ehrenamtlich Aktive und nicht zuletzt für das Tierheim selbst reduzieren würden, da jede/r Katzenhalter*in für seine/ ihre Freigängerkatzen Verantwortung übernehmen müsste - d.h. dafür Sorge tragen müsste, dass sich die eigene Katze nicht unkontrolliert vermehrt. Leider gibt es nur in wenigen Gemeinden in Baden-Württemberg eine solche Katzenschutzverordnung – Freudenstadt steht hier mit seinem mangelnden Engagement und seiner Uneinsichtigkeit nicht alleine da, weswegen Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V. sich für eine Verordnung auf Landesebene einsetzt, anstelle von lokalen Verordnungen, die es bisher kaum gibt.

Im Rahmen der Gespräche mit Frau Pfirrmann wurde auch damals schon die fragwürdige Vereinsführung angesprochen. Aus eigener Erfahrung rieten wir dazu, dass Mitglieder des Tierschutzvereins Freudenstadt doch eine Mitgliederversammlung einfordern sollten, was laut Satzung eigentlich und laut Vereinsrecht sowieso ein Recht aller ordentlichen Vereinsmitglieder ist. Ebenso muss in der Satzung die Vorstandwahl, Jahres- und Finanzberichte sowie Kassenprüfung geregelt sein. All dies gibt das Vereinsrecht verbindlich vor. Desweiteren rieten wir dazu, nach alternativen Kandidaten für die Vorstandsämter zu suchen, da man mit der Vereinsführung nicht zufrieden war. Laut Vereinshomepage finden die Vorstandswahlen alle zwei Jahre statt*. Man ist als Vereinsmitglied nicht machtlos – es gibt Instrumente, auf die Führung und den Vorstand eines Vereins Einfluß zu nehmen. Es ist verwunderlich und bedauerlich, dass weder der fünfköpfige Vorstand noch der erweiterte Vorstand von 12 Mitgliedern (siehe Vereinshomepage*) oder sonstige Vereinsmitglieder in den vergangenen acht Jahren von diesen Rechten Gebrauch gemacht haben. Vereinsführung ist auch kein Soloprogramm. Inwieweit waren und sind die anderen Vorstände und erweiterten Vorstände in die Vereinsführung mit einbezogen oder waren und sind diese auch alle überlastet? Aus diesem Grunde raten wir auch jetzt den Mitgliedern des Tierschutzvereins Freudenstadt dringend, in Vorbereitung auf die Mitgliederversammlung, die nun nach acht Jahren und viel Pressetrubel endlich einmal wieder stattfindet, die Vereinssatzung sowie die Jahres- und Finanzberichte anzufordern, sich diese anzusehen und sich Gedanken über die Wahl eines neuen Vorstandes zu machen und vielleicht sogar selbst zu kandidieren. Und vor allem: Teilnahme an der Mitgliederversammlung, damit die Interessen der Mitglieder und damit auch die Interessen der Tiere gut vertreten werden können. Das ist die Chance, die jedes Mitglied hat und vermutlich kann nur so verhindert werden, dass der bisherige Schlendrian wieder eintritt, wenn sich die Wogen erst mal wieder geglättet haben.Dem Tierschutzverein Freudenstadt ist zu wünschen, dass sich baldmöglichst ein neuer Vorstand findet, der ein Herz für alle Tiere hat und auch die Zeit, sich den vielfachen Anforderungen eines Vorstandsamtes zu stellen. Der Vorstandsvorsitzende selbst gibt zu, dass ihn das Amt zeitlich überfordert – somit sollte er auch so einsichtig sein, dieses abzugeben.

Aus eigener Erfahrung fragt sich Vorstandsmitglied und Schatzmeisterin seit 2016 Annette Bischoff von Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V., wie die Prüfung der Gemeinnützigkeit des Tierschutzvereins Freudenstadts von seiten des zuständigen Finanzamtes vonstatten ging. „Die Gemeinnützigkeit von Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V. wird alle drei Jahre überprüft, wobei neben der Steuererklärung sowie Jahres- und Finanzberichten auch die Protokolle der Mitgliederversammlungen der jeweils vergangenen drei Jahre zur Prüfung eingereicht werden müssen. Da ich diese Unterlagen für die Steuererklärung selbst erstelle und zusammenstelle, ist mir die übliche Vorgehensweise bekannt“. Was den Tierschutzverein Freudenstadt anbelangt, so wurden laut der Stellungnahme auf der Homepage vom beauftragten Steuerberater Finanzberichte eingereicht aber Protokolle nicht durchgeführter Mitgliederversammlungen können ja ganz offensichtlich nicht eingereicht werden. Wurde da von seiten des zuständigen Finanzamtes evtl. mehrmals eine Ausnahme gemacht?

Zu den Missstandsvorwürfen bezüglich des Tierheims und des dort beschäftigten Personals können wir nur eingeschränkt und aus persönlicher Erfahrung Stellung nehmen. Ein Mitglied unseres Vereins berichtete, dass ihr kranker Kater – ein Freigänger – der in ärztlicher Behandlung war, irrtümlicherweise im Tierheim Freudenstadt abgegeben wurde und obwohl bei der Abgabe von der Finderin erwähnt wurde, dass der Kater seit drei Tagen nichts frisst, hat man den Kater leider nicht zügig einem Tierarzt vorgestellt und die Halterin des gechippten Katers auch relativ spät ausfindig gemacht. Geschultes Personal sollte erkennen, wenn ein Tier krank ist. Nach fünf Tagen ohne Nahrung musste der Kater dann leider eingeschläfert werden; zumindest war die Handlungsweise der Tierheimmitarbeiter*innen hier bestimmt nicht förderlich. Desweiteren wurde uns über die Vermittlung eines stark übergewichtigen Katers berichtet, den man im Tierheim leider so „rund“ gefüttert hatte, weil man nicht dafür gesorgt hat, dass der Kater, der die Futternäpfe aller Katzen, mit denen er gemeinsam untergebracht war, alleine geleert hatte, getrennt gefüttert wurde. Dieser Kater hat nun glücklicherweise ein liebevolles Zuhause gefunden, wo man auf seine Ernährung achtet, wobei die Gewichtsreduzierung, die notwendig ist, nun sehr schwierig ist.

Hinsichtlich Missständen im Tierheim, so liege es nach Auffassung von Menschen für Tierrechte vor allem in der Verantwortung des Vorstandes des Tierschutzvereines Freudenstadt und der zuständigen Veterinärbehörden, Missstandsvorwürfen im Interesse der sich in der Obhut des Tierheims befindlichen Tiere nachzugehen und Abhilfe zu schaffen. Auch der den Tierheimen in Baden-Württemberg übergeordnete Landestierschutzverband Baden-Württemberg, hat die Möglichkeit, Vorwürfen gegenüber seinen Mitgliedsvereinen- und tierheimen nachzugehen und sollte dies auch nach Notwendigkeit tun. Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V. setzt sich ebenso wie der Landestierschutzverband Baden-Württemberg schon jahrelang auf politischer Ebende dafür ein, dass den Tierheimen mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Allein aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen wird es immer schwieriger immer mehr „Haus“- und Wildtieren, die sich in den Tierheimen befinden, gerecht zu werden und diese gut zu versorgen. Ebenso bedarf es eines Heimtiergesetzes, das die Tiere wirklich schützt.

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit 1983 für den Schutz und die Rechte der Tiere einsetzt. Durch Öffentlichkeitsarbeit macht der Verein Tierleid für die Bevölkerung sichtbar und zeigt Alternativen auf. Menschen für Tierrechte ist Mitglied im Landestierschutzbeirat Baden-Württemberg und seit 2016 sind die Menschen für Tierrechte einer der drei anerkannten Verbände für das Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht im Tierschutz (TierSchMVG). 

 

* https://tierschutzverein-freudenstadt.de/index.php?id=69

 

Kontakt
Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V.
Hasenbergsteige 15
70178 Stuttgart
www.tierrechte-bw.de
Annette Bischoff (Vorstandmitglied); bischoff@tierrechte-bw.de; Tel.: 0163 – 163 0727

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