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Ferkelkastration

2018-10-11 10:19

von Laura Scheffel

Update: Es ist ein Skandal, doch die Bundesregierung verlängert die Frist zur Ferkelkastration nochmals um zwei Jahre – nicht, wie angedacht Anfang 2019, sondern erst 2021.

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Im deutschen Tierschutzgesetz ist verankert, dass ohne Betäubung ein schmerzhafter Eingriff bei einem Wirbeltier nicht durchgeführt werden darf.

Eine Ausnahme erlaubt jedoch, dass Ferkel bis zu ihrem 7. Lebenstag ohne Betäubung kastriert werden dürfen. 2013 wurde das Tierschutzgesetz überarbeitet und stellte dieser Ausnahme eine Frist bis zum 31.Dezember 2018, mit einer Neuentscheidung am 1. Oktober 2018.

Am 1. Oktober entschied eine Fraktionsinitiative der CDU, CSU und SPD im Bundestag - ausgehend von Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) – dass diese Betäubungspflicht um weitere zwei Jahre hinausgezögert wird. Begründet wird dies damit, dass die vorhandene Zeit bis Januar 2019 für die Anpassung im Ferkelsystem nicht mehr reicht.

Doch Alternativen sind ausreichend verfügbar. Aktuell gibt es drei praxistaugliche Methoden für eine tierschutzgerechte Lösung: 1. Kastration unter Vollnarkose mit ausreichender Schmerzmittelgabe, 2. eine Impfung gegen den typischen Ebergeruch („Immunokastration“) und 3. die Ebermast. Letzteres würde den Verzicht auf die Kastration bedeuten.

Darüber, dass die betäubungslose Kastration nicht tierschutzgerecht ist, sind sich viele Menschen einig –
hier muss sich etwas ändern und dies nicht erst in zwei Jahren!

Wirklich tiergerecht ist jedoch nur die vegane Lebensweise.

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© Tierrechte Baden-Württemberg

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