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Eier: Code 3 – leider immer noch auf dem Markt

2017-04-14 01:00

Im Jahr 2004 ist in der EU eine Kennzeichnungspflicht für rohe Eier in Kraft getreten. Auf den Eiern ist seitdem ein Buchstaben- und Zahlencode aufgedruckt, der sowohl Haltungsform wie auch Herkunftsland, Legebetrieb und Stallnummer nachvollziehbar macht.

Die erste Ziffer steht hierbei für die Haltungsform. Die Biohaltung wird mit der 0 beziffert, Freilandhaltung mit einer 1, die 2 steht für die Bodenhaltung und die Zahl 3 für die Käfighaltung.

Keine der Haltungsformen ist für die „Legehennen“ ideal und fast überall leben die Tiere in qualvoller Enge und haben keine Möglichkeit, stabile soziale Gruppen zu bilden und arteigene Bedürfnisse auszuleben. Besonders qualvoll ist jedoch die Käfighaltung. Obwohl die konventionelle Käfighaltung seit 2012 in der EU verboten ist, sind noch Eier mit dem Code 3 erhältlich. In dem Nachfolgemodell – der Kleingruppenhaltung – leben etwa 10 Prozent der „Legehennen“ in Deutschland. Die Tiere haben im Vergleich zur konventionellen Käfighaltung nur wenig mehr Platz und auch hier sind die typischen Probleme wie etwa Kannibalismus oder Federpicken als Zeichen der Überforderung der Tiere an der Tagesordnung. Die propagierten Verbesserungen sind eine Farce und das Tierleid wird nur marginal gelindert. Als Importware oder aus der beschriebenen Kleingruppenhaltung werden die Eier mit dem Code 3 meist in Produkten wie Backwaren, Mayonnaise oder Nudeln verarbeitet. Hier entfällt die Kennzeichnungspflicht. Und auch bei gefärbten Ostereiern muss die Herkunft nicht deklariert werden.  Gefärbte Eier sind mittlerweile ganzjährig im Supermarkt zu finden und ihr Absatz erlebt besonders zu Ostern einen regelrechten Boom. Auch diese Eier stammen meist aus der Käfighaltung.

Hühner sind soziale und sehr intelligente Tiere. Jede Haltungsform ist mit Leid für die Tiere verbunden und absolut vermeidbar. Aber die Käfighaltung ist besonders qualvoll.  Hier sind Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie und natürlich die Verbraucher gefragt – es gibt ausreichend vegane Alternativen.

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© Tierrechte Baden-Württemberg

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