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Das staatliche Tierwohlkennzeichen

2019-02-07 11:31

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat gestern die Kriterien des von ihr geplanten freiwilligen staatlichen Tierwohl-
kennzeichens präsentiert, das ab 2020 gelten soll. Für die Schweine wird sich dadurch kaum was verändern.

Ein kurzer Überblick

Illusion

  • Transparenz für die Verbraucher*innen
  • Verbesserung der Haltungsbedingungen für sogenannte Nutztiere

Realität

  • Komplizierte Kennzeichnung mit insgesamt 13 verschiedenen Kriterien in drei Stufen
  • Zunächst nur für Schweine
  • Unzureichende Haltungskriterien, vor allem für die erste Stufe, hier hat ein 110kg schweres Schwein im Vergleich zum gesetzlichen
    Standard gerade mal 0,90 m² Platz statt 0,75 m²
    110kg schweres Schwein, ebenso ist in der ersten Stufe das Kupieren der Schwänze weiterhin erlaubt
  • Große Handelsketten haben sich bereits eigeninitiativ auf vierstufige Tierwohlkennzeichnungen geeinigt, wobei man vor allem Produkte
    der Kategorie 4 vergeblich in den Regalen sucht
  • Freiwillige Kennzeichnung, die kaum einen Anreiz für Betriebe sein wird, über die Mindeststandards beim Tierwohl hinauszugehen

Lösungsvorschlag

  • Strengere gesetzliche Standards für die Tierhalter*innen statt freiwilliger „Lösungen“
  • Umstieg auf eine pflanzliche Ernährung

 

Alle Kriterien im Überblick auf der Seite des BMEL

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© Tierrechte Baden-Württemberg

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