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Bundesverfassungsgericht darf Schweine nicht im Stich lassen!

2024-07-18 11:25

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg bittet mit Bündnis um Stimmen der Bürger*innen, um öffentliches Interesse geltend zu machen

Das Land Berlin hat im Jahr 2019 einen extrem wichtigen Antrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Es geht darum zu überprüfen, ob das grausame System der Schweinehaltung verfassungskonform ist. Doch jetzt, kurz vor dem Urteil, gibt es im aktuellen schwarz-rot geführten Senat Überlegungen, den Antrag wieder zurückzunehmen. Damit droht die Einstellung des Verfahrens durch das Bundesverfassungsgericht und die Schweine würden unverändert weiter leiden. Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg hat sich einem Bündnis mit sechs weiteren Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen angeschlossen und sammelt in einer Petition Unterschriften, um ein öffentliches Interesse geltend machen zu können.

Unterzeichnende bringen mit ihrer Unterschrift ihr großes Interesse am Normenkontrollantrag des Landes Berlin (Az. 2 BvF 1/19) zur Schweinehaltung zum Ausdruck. Sie fordern das Bundesverfassungsgericht dazu auf, über den Sachverhalt auch dann, wenn das Land Berlin seinen Antrag zurücknimmt, zu entscheiden.

Seit Einreichung des Antrags hat sich die Rechtslage zwar in einigen Details geändert. So hat der Bundesrat 2020 u. a. die Gruppenhaltung im Deckbereich vorgeschrieben (mit sehr langer Übergangsfrist von acht Jahren). Außerdem dürfen nach einer ebenfalls sehr langen Übergangsfrist von 15 bzw. 17 Jahren Sauen, die gerade geboren haben, nur noch maximal fünf Tage fixiert werden. Berlin hat auch nach dieser Entscheidung an dem Antrag festgehalten. Denn es geht dabei noch um weitere sehr grundsätzliche Fragen: Ist die Art und Weise, wie Schweine in Deutschland in den meisten Fällen gezüchtet und gemästet werden, mit dem Grundgesetz und dem Staatsziel Tierschutz vereinbar? Dürfen Sauen in körpergroßen Käfigen gehalten werden? Dürfen Schweine auf Vollspaltenböden gehalten werden, was zu Entzündungen der Gelenke und anderen Problemen führt? Darf man Schweinen so wenig Beschäftigungsmaterial geben, dass sie regelmäßig Verhaltensstörungen entwickeln und sich vor Langeweile gegenseitig beißen? Darf man Ferkeln ohne Betäubung die Ringelschwänze abschneiden, ohne dass man die Haltungsbedingungen ändert?

Die Hoffnung war groß, als im Jahr 2019 der zu dieser Zeit rot-rot-grün geführte Berliner Senat einen sogenannten Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht einreichte: Das höchste deutsche Gericht soll überprüfen, ob die Mindestanforderungen an die Schweinehaltung mit dem Grundgesetz und dem darin enthaltenen Staatsziel Tierschutz vereinbar sind. Welche Bedeutung solche Urteile haben können, zeigt zum Beispiel das »Legehennenurteil« von 1999. Das Gericht erklärte damals die Käfighaltung von Legehennen für rechtswidrig.

Die Chancen stehen gut, dass das Bundesverfassungsgericht bezüglich der Schweinehaltung zu ähnlichen Schlüssen kommt: hohe Besatzdichten, unzureichendes Beschäftigungsmaterial, Vollspaltenböden, Kastenstandhaltung … die Liste der routinemäßig durchgeführten Tierquälereien ist lang.

Doch nun überlegt der schwarz-rote Senat, den Antrag zurückzunehmen. Das legt eine Aussage der Justizsenatorin Felor Badenberg bei einer Sitzung im Abgeordnetenhaus am 6. März 2024 nahe. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass das Bundesverfassungsgericht das Verfahren einstellt, wenn Berlin einen Rückzieher macht.

Es besteht jedoch eine wichtige Chance, das zu verhindern: Wenn ein »öffentliches Interesse« besteht, kann das Bundesverfassungsgericht dennoch über den Antrag entscheiden. Daher bittet Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg im Bündnis mit der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, Bundesverband Tierschutz e. V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V., Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e. V., PROVIEH und VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz möglichst viele Bürger*innen mit ihrer Unterschrift das Anliegen zu unterstützen.

Hier geht es zur Petition: https://www.change.org/p/bundesverfassungsgericht-schweine-nicht-im-stich-lassen

 

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© Tierrechte Baden-Württemberg

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