Antrag auf Entzug der Bio-Zertifizierung für den Schlachthof Rottenburg
Antrag auf Entzug der Bio-Zertifizierung für den Schlachthof Rottenburg
2024-04-16 10:09
Der Verein Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V. stellte am 05.04.2024 einen Antrag auf Entzug der Bio-Zertifizierung (Art. 35 Abs. 1 der EU-VO 2018/848) für den Schlachthof Rottenburg beim Regierungspräsidium in Karlsruhe. Der Antrag bezieht sich auf das Gutachten der Firma Falkenstein, das erhebliche Mängel in fast allen Bereichen der Schlachtstätte auflistet.
Bereits in seiner Sitzung am 03.05.2022 hatte der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar beschlossen, den Schlachthof zu schließen. Dieser Beschluss wurde jedoch durch das Ergebnis des Bürgerentscheids vom 22. Januar 2023 aufgehoben. Schon im Jahr 2018 empfahl das Veterinäramt der Stadt die Schließung des Schlachthofs aufgrund gravierender hygienischer und technischer Mängel.
Ein Jahr später wurde ein Mängelbericht des Veterinäramts übergeben, der insgesamt 26 bestehende Mängel im Schlachtgebiet und am Gebäude aufzeigte. Es wurde festgestellt, dass der Betreiber wiederholt seinen Verpflichtungen hinsichtlich Tierschutz und Hygiene nicht nachgekommen sei.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um die bekannten Mängel im Bereich des Gebäudes, der Produktion, des Abwassers, der Technik, der Lebensmittelbereitstellung, des Personals und des Außenbereichs zu beheben. Der Schlachthof entspricht nicht den Tierwohlkriterien und weist zahlreiche Defizite auf, die unnötiges Tierleid verursachen.
Das Gutachten der Firma Falkenstein Architekten und Ingenieure GmbH aus dem Mai 2020 listet weiterhin bestehende Mängel auf, die bis heute nicht behoben wurden. Der Verein Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V. sieht daher keinen Grund dafür, dass die Bio-Zertifizierung gemäß Art. 35 Abs. 1 der EU-VO 2018/848 aufrechterhalten werden sollte.
Wichtiger Hinweis: Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg bittet darum, den Vereinsnamen entweder komplett auszuschreiben oder, falls eine Kurzform gewünscht ist, ,,MfT BW” zu verwenden. Bitte kürzen Sie unseren Namen nicht, indem Sie nur ,,Menschen für Tierrechte” schreiben. ,,Menschen für Tierrechte” heißt der Bundesverband und dieser arbeitet komplett unabhängig von Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg. Man zitiert damit die Pressemeldung an einen falschen Verein.
Über Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg: Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit 1983 für den Schutz und die Rechte der Tiere einsetzt. Durch Öffentlichkeitsarbeit macht der Verein Tierleid für die Bevölkerung sichtbar und zeigt Alternativen auf. Menschen für Tierrechte ist Mitglied im Landestierschutzbeirat Baden-Württemberg und seit 2016 sind die Menschen für Tierrechte einer der drei anerkannten Verbände für das Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht im Tierschutz (TierSchMVG).
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