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Änderung des Hochschulgesetzes

2020-11-24 18:26

Kritik der Universität Hohenheim am Paragrafen 30a des Hochschulgesetzes - Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg sieht großes Potenzial in tierleidfreier Forschung und Lehre

Der Verein Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg, der im August 2020 zum Vierten Hochschulrechtsänderungsgesetz Stellung genommen hatte, begrüßt die Änderung des Hochschulgesetzes, insbesondere die Ergänzung §30a Tierschutz in der Lehre. Dieser besagt, dass Tierversuche nur noch durchgeführt werden dürfen, wenn es keine tierfreie gleichwertige Lehrmethode gibt. Die Universität Hohenheim, als auch die CDU-Landesfraktion, befürchten jedoch einen Einbruch in der Qualität der Ausbildung.

"Die Sorge der Universität Hohenheim, dass ein Verzicht auf Forschung an lebenden Tiere in der wissenschaftlichen Ausbildung negative Auswirkungen auf die Qualität der Ausbildung hat, ist auf Basis wissenschaftlicher Studien nicht haltbar", so Julia Thielert" von Menschen für Tierrechte in Baden-Württemberg. "Es liegen bereits viele Studien vor, die die Effektivität alternativer Lehrmethoden mit der von Tierversuchen verglichen haben und positive Ergebnisse für humane Forschung gezeigt haben".

Für Studenten der Tiermedizin gibt es mindestens 11 solcher Studien, in welchen jeweils eine Gruppe mit humanen Methoden, wie Modellen, Operationssimulatoren oder Kadavern unterrichtet wurde. Die andere Gruppe erhielt eine konventionelle Unterrichtung inklusive Versuchen an lebenden Tieren. In diesen 11 Studien zeigten sich in 45,5 % (5/11) überlegene Kenntnisse in der Gruppe der alternativ unterrichteten Veterinärstudenten. So waren diese Studenten schneller, verfügten über mehr Wissen oder zeigten bessere Handfertigkeiten. In 45,5 % der Fälle wurden gleichwertige Ergebnisse erzielt und lediglich in einer Studie (9,1 %) zeigten die mit Tierversuchen unterrichteten Studenten bessere Ergebnisse. Ebenso gibt es mindestens 21 Studien, die sich mit Tierversuchen in anderen Ausbildungsbereichen befasst haben(1). Zusammenfassend zeigen diese Studien, dass humane Unterrichtsmethoden keinen Nachteil in der Ausbildung bedeuten. Häufig scheinen Studenten davon sogar zu profitieren. Gründe dafür liegen auch darin, dass es für viele Studenten verstörend sein kann, Tieren bewusst Leid zufügen zu müssen. Auch für diesen Bereich gibt es Studien, die auf psychische Belastungen hinweisen, aber auch auf eine zunehmende Verrohung und Respektlosigkeit gegenüber den lebenden Versuchstieren(2). Das ist besonders bei späteren Tierärzten eine sehr verstörende Eigenschaft, die durch den Einsatz von lebenden Tieren gefördert wird. Auch den Tieren selbst, welche als empfindungsfähige Lebewesen teils schmerzhaften und beängstigenden Prozeduren ausgesetzt sind und zu bloßen Lernobjekten degradiert werden, wollen wir hier eine Stimme geben.

In Rheinland-Pfalz wurde das Hochschulgesetz bereits im Oktober 2020 geändert, was Menschen für Tierrechte sehr begrüßt. Nun ist es wichtig, sich diese Reform als Vorbild zu nehmen.

Menschen für Tierrechte hofft, mit diesen Studien die Universität Hohenheim sowie die CDU-Landtagsfraktion zuversichtlich zu stimmen, in Zukunft den Weg für eine tierleidfreie Lehre zu ebnen. Auch möchten wir an dieser Stelle nochmals auf unseren Leitfaden verweisen, welcher bei der Einrichtung eines Spenderprogramms für Tierkörper genutzt werden kann: http://www.satis-tierrechte.de/alternativen/spendertiere/

Quellen

(1) Knight, A. (2011). The costs and benefits of animal experiments. Basingstoke, UK: Palgrave Macmillan.
(2) Woon, S. (2012). A veterinary student’s perspective on educational animal use and the potential for humane alternatives. ALTEX Proceedings.

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© Tierrechte Baden-Württemberg

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