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Jagd auf Vögel

Jagd auf Vögel

 

Jagd auf Vögel

von Torsten Pasler

In Europa werden jedes Jahr über 200 Mil­lionen Wildvögel durch Jagd ge­tötet. Während der Vogelmord in Mittelmeerländern wie Italien und Malta seit langem bekannt ist, wur­den die höchsten Opferzahlen in Frankreich und Großbritannien ermittelt; Deutschland liegt inner­halb der EU auf Platz 6.

Von den rund 500 in Europa brüten­den oder rastenden Vogelarten dürfen nach den Vorschriften der Europäi­schen Vogelschutzrichtlinie 82 Arten offiziell bejagt werden. Wie viele Tiere die Jäger jedes Jahr tatsäch­lich töten, war bisher unbekannt, weil in der EU keine einheitliche Erfas­sung der Abschusszahlen erfolgt. Der Aktionsgemeinschaft Komitee gegen den Vogelmord e.V. gelang es im Jahr 2005 durch eine intensive Literatur- und Internetrecherche, Daten zu rund 81,5% aller für eine Übersicht not­wendigen Einzelstrecken von Arten zusammenzutragen und auszuwer­ten. Diese internationalen Tötungs­zahlen sind im Internet veröffent­licht unter www.komitee.de.

Die aufwendige Analyse brachte zu Tage, dass Europas Jäger jedes Jahr ganz offiziell über 100 Millio­nen Vögel töten. Von allen 27 unter­suchten Ländern lag Frankreich mit jährlich 25 Millionen getöteter Vögel an der Spitze, gefolgt von Großbri­tannien mit 22 Millionen und Italien mit 17 Millionen; in Deutschland waren es noch 2,3 Millionen. Im Untersuchungszeitraum waren Fasane mit jährlich 21,9 Millionen die am meisten geschossenen Vögel. An zweiter Stelle standen mit 15,5 Millionen Opfern die Ringeltauben, an dritter Stelle wurden 14,9 Millio­nen Singdrosseln erlegt.
Viele Arten mussten bereits durch die Lebensraumzerstörung in den Brut- und Überwinterungsgebieten große Bestandseinbußen hinnehmen. Die Jagd führt zu zusätzlichen Ver­lusten, die den weiteren Fortbestand gefährden. Bedroht sind insgesamt 22 jagdbare Vogelarten: Waldschnep­fen, Wachteln und Turteltauben, aber auch Bekassinen, Goldregenpfeifer und Große Brachvögel. Obwohl den EU-Behörden bekannt ist, dass bei­spielsweise die Feldlerchen in Groß­britannien, Deutschland und den Niederlanden seit 1970 um mehr als 50% abgenommen haben, werden sie weiter als jagdbar eingestuft und ganz legal mehr als 2,5 Millionen jährlich erschossen oder mit Netzen gefangen.
Die vom Komitee gegen den Vogelmord vorgelegten Zahlen ent­halten lediglich die „reguläre" Vogel­jagd innerhalb der Europäischen Union. Nicht enthalten sind die Zah­len aus Weißrussland, Russland, Bul­garien, Rumänien, der Ukraine und den Ländern des ehemaligen Jugo­slawien. Außerdem sind die Ab­schusszahlen von eigentlich unter Artenschutz stehenden Vögeln, die über Sondergenehmigungen bejagt werden – wie etwa Kormorane in Deutschland – nicht erfasst. Ebenso fehlen Zahlen über Wilderei und die Anzahl der bei der Jagd verwunde­ten Tiere. Experten nehmen an, dass jeder vierte Vogel nur angeschossen wird und irgendwo seinen Verlet­zungen erliegt. Schätzungen zufolge dürfte sich die Zahl der jährlich in Europa von Menschenhand getöte­ten Wildvögel im Bereich von über 200 Millionen bewegen.

Ägypten
Die deutschen Fernsehzuschauer ha­ben im Juni 2013 in einer Sendung von Report München vom erschre­ckenden Ausmaß des Vogelfangs in Ägypten erfahren. Wenn im Herbst unsere Vögel zum Überwintern nach Süden fliegen, erstreckt sich eine lückenlose Reihe von Fangnetzen über mehr als 700 Kilometer ent­lang der ägyptischen Mittelmeer­küste. Nach Schätzung des Vogel­schutzexperten Lars Lachmann vom Naturschutzbund Deutschland wer­den dort jeden Herbst etwa 140 Mil­lionen Zugvögel gefangen. Jeder 17. europäische Zugvogel stirbt in den ägyptischen Netzen. Außerdem wer­den an vielen Seen Wasservögel ge­fangen und Großvögel nach Belie­ben mit Gewehren abgeschossen.
Dieser Zustand macht die in Deutschland und anderen Ländern unternommenen Naturschutzanstren­gungen zunichte und verletzt die auch von Ägypten zum Schutz wan­dernder Tierarten unterzeichneten internationalen Abkommen.

Zypern
Auf der Mittelmeerinsel ist der Vo­gelfang zwar verboten, wird jedoch illegal insbesondere im griechisch­sprachigen Süden durchgeführt. Die Behörden unternehmen praktisch nichts, das Verbot durchzusetzen. In Mandel- und Olivenhainen stellen unzählige Vogelfänger Netze und Leimruten zum Fang der rastenden Zugvögel auf. Besonders zahlreich gehen Drosseln und Grasmücken in die Fallen, aber auch andere ge­schützte Arten. Die erbeuteten Tiere landen im Kochtopf und nicht selten in Restaurants, wo sie ungeniert als Delikatessen teuer angeboten wer­den.
Seit dem Jahr 2008 führt das Ko­mitee gegen den Vogelmord in je­dem Frühling große, international be­setzte Vogelschutzcamps auf Zypern durch. In Kooperation mit den Be­hörden und Partnerverbänden vor Ort werden so jährlich mehr als 2.500 Fanggeräte abgebaut, Dutzende elek­tronische Lockanlagen unschädlich gemacht und Hunderte Vögel be­freit; mehrere Wilderer wurden in flagranti erwischt. Restaurants, die Singvögel anbieten, werden vom Ko­mitee regelmäßig kontrolliert und angezeigt.

Malta
Mit seiner zentralen Lage im Mit­telmeer ist der Archipel vor allem bei schlechtem Wetter für zahlreiche Zugvögel ein wichtiger Rastplatz zwischen Europa und Afrika. Der Einflug großer Vogelschwärme auf Malta und Gozo ist ein einzigarti­ges Naturschauspiel, das jedes Jahr zahlreiche Vogelbeobachter begeis­tert. Leider sind der Abschuss ge­schützter Arten und der illegale Vo­gelfang nach wie vor weit verbrei­tet. Insbesondere an den Schlafplät­zen der Vögel richten Wilderer trotz strenger Verbote regelrechte Massa­ker an. Obwohl die große Mehrheit der Bevölkerung die illegale Jagd ab­lehnt, gibt es bis heute keine wirk­samen Kontrollen. Die Umweltpoli­zei steht mit maximal 10 Beamten pro Schicht einer Übermacht von mehr als 15.000 Jägern und Vogel­fängern gegenüber. Wie in weiteren Ländern werden jedes Jahr Zugvogel­schutzcamps mit internationaler Be­teiligung durchgeführt.

Spanien
Auf dem Weg zu ihrem westafrika­nischen Winterquartier überqueren Zugvögel die Iberische Halbinsel. Dort werden sie von ca. 980.000 Jä­gern erwartet. Da anderes jagdbares Wild wie in weiteren Ländern Süd­europas im Laufe der Jahrhunderte weitgehend ausgerottet worden ist, ist die Jagd auf Zugvögel weit ver­breitet. Insgesamt 36 Vogelarten sind zum Abschuss freigegeben, darunter Gänse- und Entenarten, Wachteln, Turteltauben, Drosseln und der Star. Die jährliche Vogel-Jagdstrecke in Spanien beläuft sich auf rund 11 Mil­lionen Vögel!
Auch der Fang von Vögeln ist in einigen Gegenden noch erlaubt. Je nach Region wird mit Schlagnetzen und Schlagfallen den Vögeln nach­gestellt. In Katalonien und Valencia werden trotz eindeutiger Vorgaben der Europäischen Union jährlich wei­terhin zahllose Drosseln mit Leim­ruten gefangen.

Italien
Kaum haben die Zugvögel im Herbst die italienische Grenze Richtung Afrika überflogen, geraten sie in den Bleihagel hunderttausender Jäger. Von Mitte September bis Anfang Februar sind 36 Vogelarten in Ita­lien zum Abschuss freigegeben – die meisten davon sind Feldlerchen, Singdrosseln, Turteltauben, Wasser- und Wattvögel. Die Behörden erlau­ben den 710.000 Jägern an 60 Jagd­tagen ein Abschusskontingent von 30 Vögeln pro Tag, insgesamt fallen dieser Leidenschaft in jedem Jahr mehr als 17 Millionen Vögel zum Opfer. Insbesondere rings um den Gardasee, auf Sardinien und entlang der süditalienischen Küste wird zu­dem immer noch mit Fallen und Netzen gewildert.

Doch seit einigen Jahren lehnen immer mehr, meist junge Italiener die Jagd ab. Viele haben sich zu lo­kalen Aktionsgruppen zusammenge­schlossen, um sich für einen besse­ren Zugvogelschutz zu engagieren. Naturschützer aus vielen europäi­schen Ländern überwachen im Rah­men von Zugvogelschutzcamps die Zugwege der Vögel, bauen gemein­sam mit Behördenvertretern illegale Fallen ab.

Frankreich
Ungefähr 1,3 Millionen Jäger und Vogelfänger wehren sich erbittert ge­gen jegliche Einschränkung des wäh­rend der französischen Revolution erstrittenen Jagdrechts für jedermann. Vogelfang, Frühlingsjagd auf heim­kehrende Zugvögel, Jagd selbst wäh­rend der Brutzeit und eine im Herbst völlig ausufernde Jagdleidenschaft – in vielen französischen Departe­ments ist dies bis heute eine Selbst­verständlichkeit. Naturschützer aus ganz Europa wollen mit Unterstüt­zung des Europäischen Parlaments und der EU-Kommission die Re­gierung zwingen, die bereits seit 1979 gültige EU-Vogelschutzrichtlinie in nationales Recht umzusetzen, stoßen jedoch bislang auf Granit. Denn selbst französische Spitzenpolitiker schät­zen gegrillte Singvögel als Delika­tesse.

Nahezu alle traditionellen euro­päischen Vogelfangmethoden der letzten Jahrhunderte wurden in Frank­reich als einzigem Land in der EU per Ausnahmegenehmigung auch im 21. Jahrhundert erlaubt: Je nach Re­gion sind Rosshaarschlingen, Netz­fanganlagen, Steinquetschfallen, Fangnetze und Leimruten im Ein­satz. Ein Schlupfloch in der Richt­linie macht es möglich. Mitglied­staaten können Ausnahmen erlauben, wenn der Vogelfang aus traditionel­len Zwecken nötig scheint, die ange­wendeten Methoden selektiv einge­setzt und nur geringe Mengen von Vögeln betroffen sind. Diese Vor­aussetzungen treffen allerdings auf keine der Fangmethoden zu. Des­halb nennt die Regierung absurd niedrige Fangquoten, Gefälligkeits­gutachten jagdnaher Institute belegen die Selektivität der Fangmethoden, und was „traditionell" und „nötig" ist, entbehrt jeder Faktenlage. Brüs­sel schaut dem bislang fast tatenlos zu!

Deutschland
Die bundesdeutsche Jagdgesetzge­bung stammt noch aus den 1930er Jahren und wurde nie umfassend novelliert. Moderne ökologische Er­kenntnisse haben bis heute keinen Einzug gefunden. Auch hierzulande gehen Jäger auf Zugvogeljagd und setzen Fallen ein. Die Jagd ist selbst in Schutzgebieten fast überall erlaubt, Vögel werden während der Brutzeit legal geschossen.
Für die Jagd auf eigentlich ge­schützte Vogelarten wie Graureiher, Kormorane und Rabenvögel gibt es großzügige Ausnahmegenehmigun­gen. Zur Begründung werden angeb­liche wirtschaftliche Schäden in der Land- bzw. Fischereiwirtschaft und der angeblich notwendige Schutz an­derer heimischer Arten vor die­sen Vogelarten angeführt. Die von Jägern und Fischern hervorgebrach­ten Argumente sind jedoch wissen­schaftlich nicht belegt. Für den Arten­rückgang sind andere Gründe ver­antwortlich, vor allem die Zerstö­rung ihrer Umwelt, beispielsweise bei Fischen durch Baumaßnahmen an Gewässern und dem damit ein­hergehenden Verlust von Lebens­raum und Laichplätzen. Fang, Vergiftung und Abschuss geschützter Arten – vor allem von Greifvögeln – ist in manchen Teilen Deutschlands noch weit verbreitet, eine funktionierende Jagdaufsicht existiert nicht.

Der Fang von Wildvögeln für den Kochtopf oder die Käfighaltung ist seit Jahrzehnten verboten. Mit der Verabschiedung des ersten Bundes­naturschutzgesetzes im Jahr 1979 war auch der bis dahin in einigen Bundesländern noch erlaubte Fang von Finken zur Käfighaltung in Woh­nungen verboten. Trotzdem ist die Tradition des Vogelfangs insbeson­dere in den Bergbaugebieten im Harz und Nordrhein-Westfalen lebendig. Hier gibt es noch viele sogenannte „Waldvogelhalter", die meist legal Dompfaffe, Stieglitze und andere einheimische und unter Naturschutz stehende Finken züchten. Zum Teil gehen sie jedoch auch illegal mit Netzen auf die Vogeljagd; die erbeu­teten Vögel gelangen zur „Blutauf­frischung" in die Zuchten oder wer­den unter der Hand verkauft.

Um genügend Tiere vor die Flin­te zu bekommen, werden jagdbare Arten gezüchtet und später ausge­setzt. Sehr beliebt sind Fasane, die in Fasanerien zu Tausenden auf engstem Raum gezüchtet und kurz vor der Jagd freigelassen werden, damit sie als bunte Zielscheiben den selbsternannten „Naturschützern" dienen. Auf Internetseiten werden sie je nach Jahreszeit zum Stückpreis von 10 bis 14 Euro angeboten, bei Abnahme größerer Stückzahlen gibt es bis zu 50% Rabatt. In der Nähe von Gewässern werden in großen Mengen Zuchtenten freigelassen, welche durch illegal ausgebrachtes Futter die betroffenen Gewässer nachhaltig schädigen.
Damit nicht allzu zahme Tiere während der Jagdzeit zum Abschuss kommen, wurde in den jeweiligen Verordnungen zur Durchführung der Landesjagdgesetze festgelegt, bis zu welcher Frist vor Beginn der Jagd­saison die Tiere „ausgewildert" wer­den müssen. Um die Tiere bis dahin an Ort und Stelle zu halten, ist es erlaubt, sie zu füttern. Die hinter dem vergleichsweise frühen Aussetzter­min steckende Idee wird dadurch konterkariert. Die durch ihre Aufzucht an Menschenhände gewöhnten Tiere laufen nichtsahnend auf ihre Mör­der zu.

Besonders grausam ist die häu­fige Jagd mit Schrotkugeln als Muni­tion. Unzählige Tiere, besonders Vö­gel, werden dabei nur angeschos­sen, sterben aber nicht gleich, weil keine lebenswichtigen Organe ge­troffen wurden. Sie verenden erst später an ihren Verletzungen oder an Bleivergiftung. Jede vierte Wild­ente und jede dritte Wildgans lebt mit einer Schrotschussverletzung. Dänische Biologen gehen sogar von Zahlen über 50% aus. Deutschlands Jäger ballern jährlich 1.500 Tonnen hochgiftiges Bleischrot in die Böden und Gewässer, das dann von Pflan­zen, Tieren und Menschen aufge­nommen wird. Der Leiter der Öko­logischen Schutzstation Steinhuder Meer, Thomas Brand, sagte in einem Interview, dass die häufigste Todes­ursache von Seeadlern heute die Bleivergiftung ist.


Übung an der geflügelten Ente

von Laura Scheffel

Bei der Ausbildung ihrer Hunde setzen viele Jäger im Land nach wie vor auf die „Übung an der geflügelten Ente“ (auch sog. Müller-Methode oder Müller-Ente). Dabei handelt es sich um eine Praktik, bei der lebenden Enten die Flügel mit Papiermanschetten so fixiert werden, dass sie für etwa dreißig Minuten flugunfähig sind. Jungen Jagdhunden, die das Auffinden von krankem oder angeschossenem Wasserwild erlernen sollen, soll dies mit dieser Methode erleichtert werden. Ein Entkommen ist für die Enten dabei nicht immer ohne Weiteres möglich.

 

Diese zunehmend in Kritik geratene Methode ist  in einigen Teilen Deutschlands bereits verboten sowie auch in Frankreich, Luxemburg und der Schweiz.
Baden-Württemberg hat sich diesem Verbot nicht angeschlossen. Im Gegenteil, die Jägerlobby konnte sich das Recht sichern, diese Methode bis März 2022 weiterhin bei der Ausbildung von Jagdhunden anzuwenden. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR-BW) legte in der Stuttgart Vereinbarung 2017 zwar fest, dass der Vertrag der Jägerlobby „vorzeitig endet, wenn eine gleichwertige Alternative zur bisherigen Ausbildung gefunden wird, die Ausbildungsmethode durch höchstrichterliche Rechtsprechung als tierschutzwidrig verworfen oder eine auf §2a Tierschutzgesetz gestützte Verordnung erlassen wird, die den diesem Vertrag zugrundeliegenden Sachverhalt abschließend regelt“. Bis dahin ist aber in derselben festgehalten, dass geeignete Hunde für die Jagd auf Wasserwild nach der „überwiegenden Meinung in Wissenschaft und Praxis“ nur durch die Ausbildung an einer lebenden, kurzfristig flugunfähig gemachten Ente zu gewinnen seien.

Auch laut Jagdkynologische Vereinigung Baden-Württemberg e.V. (JKV-BW) ist bisher „kein überzeugender Nachweis für eine brauchbare tierschutzkonforme Alternative zur derzeitigen Hundeausbildung an einer lebenden, kurzzeitig flugunfähig gemachten Ente gelungen“.

 

Aus Tierschutzsicht ist die Sachlage eindeutig: Das Tierschutzgesetz untersagt die Schulung von Tieren an anderen lebenden Tieren. Eine denkbare Alternative wäre, die jungen Hunde mit ihren Eltern auf die Jagd zu schicken. Da das Lernen durch Nachahmen aber der deutlich zeitintensivere Weg ist, lehnt die Jägerschaft diesen ab.

 

Menschen für Tierrechte - Tierversuchsgegner Baden-Württemberg e.V. spricht sich gänzlich gegen die Jagd aus. In unserer Broschüre Die Jagd - Notwendigkeit.oder Mordsvergnügen? finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Jagd.

 

Weitere Informationen
Berichterstattung der Stuttgarter Zeitung vom 11.07.2018: Entenjagd in Nürtingen - Mit fixierten Flügeln in den Tod

© Tierrechte Baden-Württemberg