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Schlachtung

Fragen an Professor Katharina Riehn, HAW Hamburg

Stand: März 2015

Seit 2010 ist die Schlachtung schwangerer Rinder ein Thema, das Politiker beschäftigt und die öffentliche Aufmerksamkeit erregt. Prof. Dr. Katharina Riehn (HAW Hamburg), Hauptautorin der 2010 veröffentlichten Pilotstudie (1) zum Problem der Schlachtung schwangerer Kühe, hat nun eine neue Studie (2) begonnen, in dem die Problematik der Schlachtung schwangerer Kühe auf andere („Nutz-")Tiere ausgeweitet wird. Die Studie dauert zwei Jahre.

In einem kurzen Interview hat uns Frau Riehn bestätigt, dass sie am 1. Februar 2015 mit dieser Studie begonnen hat, in der die Schlachtung schwangerer Kühe, Schweine, Pferde und kleine Wiederkäuer untersucht wird. Evaluiert werden sollen die Häufigkeit der Schlachtungen und das Stadium der Schwangerschaft.

Professor Riehn spricht sich selbst auch gegen die Schlachtung schwangerer („Nutz-")Tiere aus, und würde ein Verbot zumindest ab dem letzten Drittel der Schwangerschaft, befürworten. Hierbei verwies sie auf die EU-Tierversuchsrichtlinie, in der aufgeführt wird, dass es wissenschaftliche Belege dafür gibt, dass Föten im letzten Drittel ihrer Entwicklung ein Schmerzempfinden aufweisen.

Auch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) plädiert in einer Stellungnahme 2013 (3) dafür, dass die Schlachtung schwangerer Tiere nicht mehr geduldet werden soll. Der Landwirt müsse dafür sorgen, dass die Tiere nicht im letzten Schwangerschaftsdrittel zum Schlachthof gelangen und es sollten dem Landwirt gegenüber Sanktionen durchgesetzt werden.

Quellen:
(1) Pilotstudie: Schlachtung gravider Rinder
(2) Neue Studie: Repräsentative Studie zum Problem der Schlachtung tragender Tiere in Deutschland
(3) Stellungnahme des FLI zu einem möglichen Empfindungsvermögen und der Lebensfähigkeit entwickelter Feten



Auch wir erwarten vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ein generelles Verbot der Schlachtung von allen schwangeren Tieren auf Bundesebene.

Wer sich diesbezüglich bei Bundesminister Schmidt für ein solches Verbot aussprechen oder Informationen einholen möchte, kann an diese Adresse schreiben:

E-Mail: poststelle@bmel.bund.de.
Postanschrift: 11055 Berlin.

Gerne können Sie hierfür diesen Mustertext nehmen:

Sehr geehrter Herr Minister Schmidt,
mit Schrecken musste ich erfahren, dass in deutschen Schlachthöfen jährlich etwa 180.000 ungeborene Kälber im Mutterleib qualvoll an Sauerstoffmangel sterben, während ihre Mütter am Schlachterhaken ausbluten. Das gleiche Schicksal erfahren ungezählte Föten anderer Tierarten, insbesondere die von Pferden, Schweinen, Schafen und Ziegen. Wissenschaftliche Studien belegen, dass Föten im letzten Drittel ihrer Entwicklung ein Schmerzempfinden aufweisen.
Wir appellieren deshalb dringend an Sie, diese unannehmbare Praxis unverzüglich zu beenden und ein Verbot der Schlachtung aller schwangeren Nutztiere auszusprechen.

Mit freundlichen Grüßen

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