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Weiterer Stallbrand in Baden-Württemberg fordert 1800 Tierleben – Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V. sehen dringenden Handlungsbedarf im Brandschutz

2023-02-28 16:35

Creglingen /Stuttgart, 28.02.2023 – Immer wieder liest man von Stallbränden. Laut Gesamtverband der deutschen Versicherungsgesellschaft gehen deutschlandweit rund alle zwei Stunden Ställe in Flammen auf (1). Am vergangenen Wochenende kam es in Creglingen (Main-Tauber-Kreis) zu einem Großbrand in einem Schweinestall. 1800 Ferkel verbrennen qualvoll in den Flammen. Für die Tierkinder gab es kein Entkommen. 

Trotzdem gibt es in der Landesbauordnung sehr viele Ausnahmen für landwirtschaftliche Bauten. Obwohl die Brandlast in der Landwirtschaft enorm hoch ist (durch Stroh, Güllegase, Dünger usw.), dürfen Materialien und Baustoffe verwendet werden, die nicht der höchsten Brandschutzklasse entsprechen. Unabhängig von ihrer Größe zählen Stallgebäude zur Gebäudeklasse 1, was bedeutet, dass sie baurechtlich die niedrigsten Brandschutzanforderungen erfüllen müssen. Für Bauten, die für die Unterbringung von Menschen gedacht sind, wäre das undenkbar.

„Obwohl es so häufig zu Stallbränden mit Todesopfern kommt, sind die Brandschutzkonzepte augenscheinlich nicht ausreichend oder schlicht nicht vorhanden. Das stellen wir leider auch im Rahmen unserer Tätigkeit nach dem Tierschutz-Verbandsklage- und Mitwirkungsrecht immer wieder fest, wenn wir Bauanträge vorgelegt bekommen“, so Stephanie Kowalski, Tierärztin beim Verein Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg (2).

Nach wie vor enthält die baden-württembergische Landesbauordnung keine speziellen Anforderungen an den Brandschutz von Stallgebäuden. Ein kleiner Absatz besagt, dass Gebäude zur Haltung von Tieren über angemessene Einrichtungen zur Rettung der Tiere im Brandfall verfügen müssen. Konkrete Anforderungen sucht man jedoch vergebens.

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V. fordern daher, die baurechtlichen Anforderungen bei Stallgebäuden wesentlich zu erhöhen und zu konkretisieren. Automatische Feuerlöschanlagen müssen ebenso verpflichtend werden wie der Einsatz nicht brennbaren Baumaterials. Zudem muss ein belastbares Evakuierungskonzept für den Ernstfall vorliegen. 

 

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit 1983 für die Rechte der Tiere einsetzt. Durch Öffentlichkeitsarbeit macht der Verein Tierleid für die Bevölkerung sichtbar und zeigt Alternativen auf. Seit 2016 sind die Menschen für Tierrechte einer der drei anerkannten Verbände für das Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht im Tierschutz (TierSchMVG). 

 

Kontakt
Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V.
Hasenbergsteige 15
70178 Stuttgart
www.tierrechte-bw.de
Stephanie Kowalski, Kowalski@tierrechte-bw.de 

 

Quellen
(1) NDR Hallo Niedersachsen( 30.01.2023): https://www.ardmediathek.de/video/Y3JpZDovL25kci5kZS9wcm9wbGFuXzE5NjMzNjIxM19nYW56ZVNlbmR1bmc?fbclid=IwAR1vWmZ0YRcMmE1tH9yf1PaDMrhGPpZ4fkyrVUVSRm5hDxAesUCiDncYrWY

(2) Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg: Mitwirkungs- und Verbandsklagerecht: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tierschutz/mitwirkungs-und-verbandsklagerecht 

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© Tierrechte Baden-Württemberg

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