Indisches Gericht urteilt: Vögel haben ein Recht aufs Fliegen
Wie die FAZ berichtet, hat der Oberste Gerichtshof in Neu Delhi ein geschichtsträchtiges Urteil gefällt: Vögel dürfen nicht in Käfigen gehalten werden. Der Prozess fand statt, nachdem eine Tierschutzorganisation Vögel, die verkauft werden sollten, aus ihren Käfigen gelassen hatte. Die Vögel gehörten dem Händler nicht, und er habe folglich auch kein Recht, sie festzuhalten, fanden die Tierschützer. Der Oberste Gerichtshof bestätigte den Standpunkt der Organisation.
„Mir ist absolut klar, dass alle Vögel das Recht haben, durch den Himmel zu fliegen, und dass die Menschen kein Recht haben, sie zum Zwecke von Geschäften oder aus anderen Gründen in Käfigen zu halten", erklärte der Richter Manmohan Singh. Das Handeln mit Vögeln sei eine Verletzung ihrer Rechte.
Wie sieht es bei uns in Deutschland aus? Es gibt Empfehlungen zur Haltung von verschiedenen Vogelarten aber gesetzliche Vorschriften gibt es keine. Im Internet findet man Vogelkäfige, die 60 cm hoch und 52 cm breit sind. Der Vogel kann höchstens von Stange zu Stange hüpfen, aber wenn er die Flügel ausstreckt, wird es schon eng. Der Käfig ist sogar für zwei Vögel vorgesehen.
Wir schließen uns daher der Meinung des indischen Richters Mammohan Singh an und können sie an dieser Stelle nur wiederholen: Alle Vögel haben das Recht durch den Himmel zu fliegen und Menschen haben kein Recht, sie in Käfigen zu halten.
Daher plädieren wir an dieser Stelle für ein Verbot von Vogelkäfigen und für ein Ende der Haltung von Vögeln in Gefangenschaft. Da ein solches Verbot in absehbarer Zeit kaum umsetzbar sein wird, app