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Deutschland

Keine Kennzeichnungspflicht für Pelze

Schon im Juli 2014 hatte die Grüne Landtagsfraktion von der bayeri­schen Staatsregierung gefordert, sich für eine Kennzeichnungspflicht von Pelzen einzusetzen, die es in Deutsch­land immer noch nicht gibt. Käufer und Käuferinnen von Pelzprodukten können deshalb nicht beurteilen, un­ter welchen Bedingungen die Tiere gehalten wurden und aus welchem Land die Pelze stammen.

In vielen Pelz produzierenden Ländern gibt es keinerlei tierschutz­rechtliche Vorschriften für die Pelz­tierhaltung. Häufig ist nicht einmal zu erkennen, von welcher Tierart der Pelz stammt – und schlimmer noch – ob es sich bei dem Kleidungs­stück oder Accessoire überhaupt um Echt- oder Kunstpelz handelt. Die CSU lehnte den Antrag im Umwelt­ausschuss ohne fundierte Begrün­dung ab. Rosi Steinberger, tierschutz­politische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion, empörte sich: „Tierschutz und Verbraucheraufklä­rung haben bei der CSU nach wie vor keinen Platz."

Auch die Bundesregierung lehnt nationale Regelungen über eine Kennzeichnungspflicht von Echtpelz­produkten ab. Während einer öffent­lichen Sitzung des Petitionsausschus­ses am 13.10.2014 erklärte der Par­lamentarische Staatssekretär im Bun­desministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Peter Bleser (CDU), dass die Bundesregierung derzeit keinen Handlungsbedarf sehe. Bleser verwies auf die seit 2012 gültige EU-Textilverordnung Nr. 1007/2011, die die Kennzeichnung von Pelzpro­dukten regelt.

Anlass für die Petition, die von der Tierrechtsorganisation Animals Liberty eingereicht worden war, wa­ren Spuren von Echtpelzen in Pro­dukten, die als Kunstfell deklariert waren. In Labortests waren darin echte Tierhaare – auch von Hunden und Katzen – gefunden worden. Modeartikel mit Echtpelz müssen nach EU-Verordnung zwar den Hin­weis „Enthält nichttextile Teile tie­rischen Ursprungs" enthalten, aber offenbar reicht das nicht. Auch die derzeit geltende Selbstverpflichtung der Industrie greift nicht, da es sich oft um „chinesische Billigprodukte" handelt, die unter furchtbarsten Be­dingungen gewonnen und teilweise als Kunstpelz ausgezeichnet würden, so Animals Liberty. Nötig sei eine verbindliche Rechtsgrundlage, um dem Handel mit billigen Haustier­fellen aus China – die oftmals güns­tiger zu bekommen sind als gut ge­machte Kunstfelle – entgegenwirken zu können.

Undercover-Recherchen auf eu­ropäischen Pelzfarmen bewiesen zu­dem, dass dort teilweise Praktiken angewandt werden, die nicht anders als die in China seien. Dort würden Tiere teils lebendig gehäutet, weil dies kostensparender sei. Auch die angeblich strengen europäischen Tierschutzvorgaben seien viel zu lasch. Danach dürfe beispielsweise die Tötung von Füchsen durch Strom sieben Sekunden dauern. Die Tier­rechtler forderten deshalb, dass auf Etiketten klar zu erkennen sein muss, um welche Tierart es sich handelt und wo das Tier herkommt.

Die Übergangsfrist für Produk­te, die sich schon vor Inkrafttreten der EU-Verordnung im Handel be­funden haben, galten noch bis 8. No­vember dieses Jahres. Laut Bleser wird die EU-Kommission einen Be­richt über die Wirksamkeit der Ver­ordnung zu Kennzeichnungspflicht vorlegen. Für den Vollzug seien aller­dings die Länder verantwortlich. Diese müssten auch bei Verstößen reagieren.

Eine detaillierte Deklarations­pflicht für Pelzprodukte besteht in der Schweiz übrigens schon seit Ende 2012. Darin müssen Tierart, Herkunft und Gewinnungsart des Fells ange­geben werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können so zum Bei­spiel sogar erkennen, ob ein Tier mit Fallen gefangen oder in Käfigen mit Naturböden oder Gitterböden gehal­ten wurde.

Trotz aller präzisen Etikettierung: Das Leiden der Pelztiere nimmt erst ein Ende, wenn niemand mehr Echtpelz trägt. Einen vernünf­tigen Grund, um Nerze, Füchse, Marderhunde und Chinchillas für eine dumme Modelaune zu züch­ten und zu töten, gibt es nicht! Pelztierhaltung und -handel gehö­ren deshalb schlicht und einfach verboten!

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