Keine Kennzeichnungspflicht für Pelze
Schon im Juli 2014 hatte die Grüne Landtagsfraktion von der bayerischen Staatsregierung gefordert, sich für eine Kennzeichnungspflicht von Pelzen einzusetzen, die es in Deutschland immer noch nicht gibt. Käufer und Käuferinnen von Pelzprodukten können deshalb nicht beurteilen, unter welchen Bedingungen die Tiere gehalten wurden und aus welchem Land die Pelze stammen.
In vielen Pelz produzierenden Ländern gibt es keinerlei tierschutzrechtliche Vorschriften für die Pelztierhaltung. Häufig ist nicht einmal zu erkennen, von welcher Tierart der Pelz stammt – und schlimmer noch – ob es sich bei dem Kleidungsstück oder Accessoire überhaupt um Echt- oder Kunstpelz handelt. Die CSU lehnte den Antrag im Umweltausschuss ohne fundierte Begründung ab. Rosi Steinberger, tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion, empörte sich: „Tierschutz und Verbraucheraufklärung haben bei der CSU nach wie vor keinen Platz."
Auch die Bundesregierung lehnt nationale Regelungen über eine Kennzeichnungspflicht von Echtpelzprodukten ab. Während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am 13.10.2014 erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Peter Bleser (CDU), dass die Bundesregierung derzeit keinen Handlungsbedarf sehe. Bleser verwies auf die seit 2012 gültige EU-Textilverordnung Nr. 1007/2011, die die Kennzeichnung von Pelzprodukten regelt.
Anlass für die Petition, die von der Tierrechtsorganisation Animals Liberty eingereicht worden war, waren Spuren von Echtpelzen in Produkten, die als Kunstfell deklariert waren. In Labortests waren darin echte Tierhaare – auch von Hunden und Katzen – gefunden worden. Modeartikel mit Echtpelz müssen nach EU-Verordnung zwar den Hinweis „Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs" enthalten, aber offenbar reicht das nicht. Auch die derzeit geltende Selbstverpflichtung der Industrie greift nicht, da es sich oft um „chinesische Billigprodukte" handelt, die unter furchtbarsten Bedingungen gewonnen und teilweise als Kunstpelz ausgezeichnet würden, so Animals Liberty. Nötig sei eine verbindliche Rechtsgrundlage, um dem Handel mit billigen Haustierfellen aus China – die oftmals günstiger zu bekommen sind als gut gemachte Kunstfelle – entgegenwirken zu können.
Undercover-Recherchen auf europäischen Pelzfarmen bewiesen zudem, dass dort teilweise Praktiken angewandt werden, die nicht anders als die in China seien. Dort würden Tiere teils lebendig gehäutet, weil dies kostensparender sei. Auch die angeblich strengen europäischen Tierschutzvorgaben seien viel zu lasch. Danach dürfe beispielsweise die Tötung von Füchsen durch Strom sieben Sekunden dauern. Die Tierrechtler forderten deshalb, dass auf Etiketten klar zu erkennen sein muss, um welche Tierart es sich handelt und wo das Tier herkommt.
Die Übergangsfrist für Produkte, die sich schon vor Inkrafttreten der EU-Verordnung im Handel befunden haben, galten noch bis 8. November dieses Jahres. Laut Bleser wird die EU-Kommission einen Bericht über die Wirksamkeit der Verordnung zu Kennzeichnungspflicht vorlegen. Für den Vollzug seien allerdings die Länder verantwortlich. Diese müssten auch bei Verstößen reagieren.
Eine detaillierte Deklarationspflicht für Pelzprodukte besteht in der Schweiz übrigens schon seit Ende 2012. Darin müssen Tierart, Herkunft und Gewinnungsart des Fells angegeben werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können so zum Beispiel sogar erkennen, ob ein Tier mit Fallen gefangen oder in Käfigen mit Naturböden oder Gitterböden gehalten wurde.
Trotz aller präzisen Etikettierung: Das Leiden der Pelztiere nimmt erst ein Ende, wenn niemand mehr Echtpelz trägt. Einen vernünftigen Grund, um Nerze, Füchse, Marderhunde und Chinchillas für eine dumme Modelaune zu züchten und zu töten, gibt es nicht! Pelztierhaltung und -handel gehören deshalb schlicht und einfach verboten!