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Deutschland

Trotz massiver Tierschutzverstöße – Kein Haltungsverbot für Wildtiere im Zirkus

Trotzdem hält die Bundesregie­rung ein Verbot von Wildtieren im Zirkus weiterhin für überflüssig, da angeblich nicht belegt werden konn­te, dass die Haltung in Zirkussen zu erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den Tieren führt. Dage­gen waren einer repräsentativen FORSA-Umfrage vom Mai 2014 zufolge 82 Prozent der Deutschen davon überzeugt, dass Wildtiere im Zirkus nicht artgerecht gehalten wer­den können.

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Keine Kennzeichnungspflicht für Pelze

Auch die Bundesregierung lehnt nationale Regelungen über eine Kennzeichnungspflicht von Echtpelz­produkten ab. Während einer öffent­lichen Sitzung des Petitionsausschus­ses am 13.10.2014 erklärte der Par­lamentarische Staatssekretär im Bun­desministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Peter Bleser (CDU), dass die Bundesregierung derzeit keinen Handlungsbedarf sehe. Bleser verwies auf die seit 2012 gültige EU-Textilverordnung Nr. 1007/2011, die die Kennzeichnung von Pelzpro­dukten regelt.

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© Tierrechte Baden-Württemberg