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Reaktion auf Gerichtsurteil: Freibrief für Stalleinbrüche?

2018-03-12 01:00

Agrarvertreter sind entsetzt über das Urteil des Oberlandesgerichtes Naumburg, das drei Tierrechtsaktivisten nach dem Eindringen in einen Stall vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen hatte. Zu einer anderen Einschätzung kommt Hessens Landestierschutzbeauftragte Dr. Madeleine Martin.

Nach Ansicht von Dr. Madeleine Martin sei das Urteil vielmehr eine Ohrfeige sowohl für Veterinärbehörden, die von Missständen wissen, sie aber nicht ahnden. „Engagement im Tierschutz ist der Karriere in Veterinärverwaltungen nicht immer förderlich.", so Dr. Martin.

Zum Artikel von Alfons Deter, erschienen auf top agraronline: 'Freibrief für Stalleinbrüche? Für Rukwied ein Skandal'

Menschen für Tierrechte forderten den Koalitionsvertrag zu ändern, denn Nothilfe und Notwehr gelten auch für Tiere und wiegen schwerer als der Tatbestand des Hausfriedensbruchs.
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte lobt die oberrichterliche Abweisung des Revisionsantrags der Staatanwaltschaft als zukunftsweisend für den Tierschutz und forderte die umgehende Korrektur des Koalitionsvertrags. Dieser vereinbart, Stalleinbrüche als Straftatbestand effektiv zu ahnden.

Zur Pressemitteilung unseres Bundesverbandes Menschen für Tierrechte 'Koalitionsvertrag ändern – Nothilfe gilt auch für Tiere!'

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© Tierrechte Baden-Württemberg

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